75‘000 Franken für die Dorfverschönerung
Der Gemeinderat bewilligt für die nächsten drei Jahre Investitionen von gesamthaft Fr. 75‘000 für die Dorfverschönerung. I

Im neuen Feuerwehrreglement werden Sold und Ver-rechnungen an Dritte erhöht. Aufgrund einer Sachverhaltsänderung kommt die Vorlage „Sanierung des Schulhauses Oberfeld“ am 9. Dezember 2019 nochmals vor die Gemeinde-versammlung.
Das Dorf Frutigen soll blumiger & bunter werden
Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Gemeinde Frutigen, dem Handwerker- und Gewerbe-verein Frutigen (HGV), Frutigen Tourismus sowie Brügger HTB hat Ideen für die Attraktivie-rung des Dorfes Frutigen gesammelt und dem Gemeinderat zahlreiche Vorschläge einge-reicht. Konkret sollen Blumen- und Fahnenschmuck sowie weitere Verschönerungen das Dorf freundlicher gestalten. Der Gemeinderat hat diese Absicht sehr begrüsst, knüpft sie doch an die seinerzeitige Aktion „Freundliches Frutigen“ an. Die beantragten Kredite wurden zwar generell um 20% gekürzt. Trotzdem enthält das Investitionsprogramm nun für die Jahre 2019 – 2021 eine Beteiligung von insgesamt Fr. 75‘000. Für das laufende Jahr wurde zusätzlich ein Nachkredit von Fr. 6‘350.00 bewilligt. Frutigen Tourismus, der HGV Frutigen und die IG De-tailhandel beteiligen sich am Projekt Dorfverschönerung mit einem einmaligen Beitrag von Fr. 16‘ – 20‘000.
Neues Feuerwehrreglement: Sold und Verrechnungen an Dritte werden erhöht
Ausgelöst durch Vorgaben des neuen Rechnungsmodells HRM2 und des Gemeinderates, die von der Feuerwehr in Anspruch genommenen Dienstleistungen verursachergerechter zu ver-rechnen, wurden die bisherigen Fassungen des Feuerwehrreglements sowie der dazuge-hörenden Verordnung vom Ressort Öffentliche Sicherheit überarbeitet und via Kommission Öffentliche Sicherheit an den Gemeinderat beantragt. Die grössten Veränderungen betreffen die Erhöhung der Verrechnungen von Dienstleistungen, die Erhöhung des Mindestbetrages für die Feuerwehr-Dienstersatzabgabe von Fr. 30.00 auf Fr. 50.00 sowie die Solderhöhung von Fr. 17.50 auf Fr. 20.00. Damit werden die Dienstleistungen der Feuerwehr künftig konse-quenter an die Verursacher verrechnet. Weil zudem die maximale Ersatzabgabe von Fr. 450.00 sehr tief ist, soll via Kanton ein Vorstoss geprüft werden, diesen Ansatz zu erhöhen. Auch wird eine mögliche Zahlungspflicht für juristische Personen (Firmen) abgeklärt. Nach Ablauf des fakultativen Referendums von 3 Monaten sollen die aktualisierten kommunalen Bestimmungen per 1. Dezember 2019 in Kraft treten.
Sanierung des Schulhauses Oberfeld nochmals an die Gemeindeversammlung
Am 7. Dezember 2018 hat die Gemeindeversammlung einem Kredit von Fr. 280‘000 für die Dach- und Wohnungssanierung im Schulhaus Oberfeld zugestimmt. Einige Wochen später reichten 38 Eltern beim Gemeinderat eine „Petition für mehr Schulraum im Schulhaus Ober-feld“ ein. Der Gemeinderat hat daraufhin die Bauverwaltung beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Bildungsabteilung Vorschläge auszuarbeiten, mit welchen (bescheidenen) Massnah-men und finanziellen Mitteln die Wohnung vorübergehend für die Bedürfnisse des Kinder-gartens bereitgestellt werden könnte. Diese liegen nun vor. Aufgrund einer Schätzung rech-net die Bauverwaltung mit zusätzlichen Kosten von Fr. 14‘500. Weil es sich bei dieser Nut-zungsänderung gegenüber der ersten Vorlage um eine „wesentliche Sachverhaltsänderung“ handelt, muss sie nochmals der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet werden. Der Gemeinderat hat sie für die Herbst-Versammlung vom 9. Dezember 2019 vorge-sehen. Die bewilligten und bereits begonnenen Bauarbeiten können fortgesetzt werden, so-weit sie der zu genehmigenden Sachverhaltsänderung nicht widersprechen.