Glarner Gemeinden stärken Biodiversität mit Tauschaktion
Wie die Gemeinde Glarus Nord mitteilt, war die Aktion der drei Glarner Gemeinden zusammen mit Birdlife ein voller Erfolg. 168 Neophyten wurden eingetauscht.
Die diesjährige Aktion «Büsche tauschen» der drei Glarner Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Verein Birdlife Glarnerland ist ein Erfolg.
So wurden in Glarus Süd, Glarus und Glarus Nord 168 Neophyten eingetauscht.
Darunter befinden sich die bekannten Sorten Kirschlorbeer, Sommerflieder sowie Cotoneaster und Forsythie.
Gleichzeitig wurden 182 einheimische Pflanzen an die Bevölkerung zur Bepflanzung abgegeben.
Aktion wird 2025 wiederholt
Somit konnte die Glarner Bevölkerung durch die Aktion einen wertvollen Beitrag für die Biodiversität leisten.
Die Aktion soll auch im kommenden Jahr 2025 wiederholt werden.
Neophyten ist die Bezeichnung für Pflanzen, die seit der Entdeckung Amerikas (1492) in die Schweiz absichtlich eingeführt oder versehentlich eingeschleppt wurden und in der Folge verwildert sind.
Einige wenige dieser Pflanzen sind invasiv und breiten sich schnell und stark aus.
Stark invasives Ausbreitungspotenzial
Die einheimische Flora wird verdrängt, was eine starke Bedrohung für die Biodiversität bedeutet.
Ausserdem verursachen einige Arten gesundheitliche Probleme, schädigen Infrastruktur mit starker Verwurzelung und können Ufer- und Hänge destabilisieren – dadurch entstehen hohe Kosten.
Aufgrund des stark invasiven Ausbreitungspotenzials ist es dringend nötig, invasive Neophyten so früh wie möglich an einem Standort zu bekämpfen.
Neophyten sind möglichst mitsamt Wurzeln zu entfernen. Nach der Bekämpfung sind jährliche Nachkontrollen notwendig.
Entsorgung kostenlos
In der Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Niederurnen können Neophyten gratis entsorgt werden; bei der Gemeinde gibt es ausserdem kostenlose Entsorgungssäcke für Neophyten zur Abholung.
Stand November 2023 gelten in der Schweiz 56 Arten als nachweislich schädliche invasive Neophyten und 32 Arten als potenziell schädliche invasive Neophyten.
Demnach sind nur etwa zehn Prozent der in der Schweiz vorkommenden Neophyten Problempflanzen.
Verordnung regelt bekämpfungspflichtige Neophytenarten
Der Umgang mit invasiven Neophyten ist in der eidgenössischen Freisetzungsverordnung (FrSV) geregelt.
Die FrSV wurde kürzlich revidiert, wobei die Änderungen auf den 1. September 2024 in Kraft gesetzt werden.
Im Kanton Glarus gibt es seit 2022 ausserdem eine Neobiotaverordnung.
Diese Verordnung regelt, welche Neophytenarten unter welchen Umständen als bekämpfungspflichtig gelten.