Glarus Nord

Glarus Nord erhält grünes Licht für neue Nutzungsplanung

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Nach der Genehmigung der Gesamtrevision der Nutzungsplanung in Glarus Nord treten wichtige Änderungen in Kraft, während einzelne Festlegungen überprüft werden.

Näfels-Freulerpalast in Glarus Nord.
Näfels-Freulerpalast in Glarus Nord. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Glarus Nord informiert, erhielt die Gesamtrevision der Nutzungsplanung, die von der Gemeindeversammlung im April 2021 sowie zu weiteren Teilen im September 2022 und im Juni 2023 beschlossen wurde, am 20. August 2024 die Genehmigung durch das Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus. Mittlerweile sind alle Rechtsmittelfristen gegen diesen Entscheid abgelaufen und die Gemeinde freut sich, dass die Gesamtrevision der Nutzungsplanung zu grossen Teilen in Rechtskraft erwachsen ist.

Von der Rechtskraft ausgenommen sind Aspekte, die im Rahmen des Genehmigungsentscheids und der gleichzeitig behandelten Planungsbeschwerden von der Genehmigung ausgenommen wurden, sowie einzelne Festlegungen in der Nutzungsplanung, gegen die eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben wurde.

Wiederaufnahme wichtiger Innenentwicklungsprojekte

Die Gemeinde freut sich, dass dieses Schlüsselprojekt, an dem in den letzten rund zehn Jahren intensiv und mit viel Herzblut gearbeitet wurde, nun angewendet werden kann. Wichtige Innenentwicklungsprojekte können wiederaufgenommen werden.

Ein zentrales Element ist dabei das schlanke Baureglement, das mit wenigen, klaren Bestimmungen eine moderne Raumentwicklung ermöglicht und zusammen mit den Räumlichen Dorfbildern eine qualitativ hochwertige Entwicklung der einzelnen Dörfer fördert.

Die Baubewilligungsverfahren werden nun wiederaufgenommen und sistierte Baugesuche publiziert. Die Prüfung der Baugesuche erfolgt anhand des neuen Baureglements beziehungsweise des neuen Zonenplans.

Übergangsregelungen für angefochtene Festlegungen

Ausnahmen gelten für nicht genehmigte oder beim Verwaltungsgericht angefochtene Festlegungen. Hier bleiben teilweise die bisher rechtskräftigen Vorschriften in Kraft. Im Falle der betroffenen Gewässerräume sind dies die Übergangsbestimmungen gemäss Bundesrecht.

Die bereinigten Zonenpläne und das Baureglement sind auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet sowie auf dem kantonalen Geoviewer zu finden. Im Weiteren sind die wichtigsten Neuerungen zum Baureglement in einem neuen Merkblatt aufgeführt und auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet.

Gemeinde entwickelt nächste Schritte

In den kommenden Jahren wird die Gemeinde die Nutzungsplanung in Bezug auf die nicht genehmigten Inhalte vervollständigen. Dazu sind die vorgeschriebenen Planungsverfahren, einschliesslich eines erneuten Beschlusses durch die Gemeindeversammlung, durchzuführen.

Zudem müssen laut Genehmigungsentscheid des Kantonalen Departements Bau und Umwelt Planungsinhalte ergänzt werden, die in der Gesamtrevision bisher fehlten. Dies betrifft die nutzungsplanerische Umsetzung der kommunalen Biotope, Landschaftsschutzobjekte und Baudenkmäler.

Des Weiteren wurde die Gemeinde beauftragt, die Baulandverfügbarkeit für die strategischen Bauzonenreserven zeitnah sicherzustellen.

Die Gemeinde konzipiert aktuell die nächsten Schritte im Detail und wird bezüglich des weiteren Vorgehens informieren.

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