Glarus Süd

Glarus Süd: Rege genutzte öffentliche Mitwirkung endet

Gemeinde Glarus-Süd
Gemeinde Glarus-Süd

Glarus,

Die Mitwirkung im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus Süd endete am 24. Februar 2025. Der Gemeinderat zieht ein positives Fazit.

Landschaft-Glarus Süd in Betschwanden.
Landschaft-Glarus Süd in Betschwanden. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Glarus Süd schreibt, endete die Mitwirkung im Rahmen der Gesamtrevision der Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus Süd am 24. Februar 2025.

Der Gemeinderat zieht bereits jetzt ein positives Fazit, da die Bevölkerung in grosser Zahl und mit hohem Engagement an der Mitwirkung teilgenommen hat.

Die zahlreichen Rückmeldungen und Anträge sind ein wertvoller Beitrag, um die Nutzungsplanung weiter zu bearbeiten und auf die nächsten Verfahrensschritte vorzubereiten.

Aktive Mitwirkung der Bevölkerung

Im Rahmen der Mitwirkungsauflage haben zahlreiche Bürger die Möglichkeit genutzt, ihre Anliegen in persönlichen Gesprächen, telefonisch oder per E-Mail vorzutragen.

Martin Baumgartner, Departementsvorsteher Hochbau und Liegenschaften, betont: «Die rege Teilnahme an der Mitwirkung unterstreicht das grosse Interesse an einer zukunftsorientierten Weiterentwicklung und Gestaltung der Gemeinde Glarus Süd.»

Die eingereichten Anträge umfassten eine grosse Bandbreite an Themen, wobei auch sehr komplexe Fragestellungen vorgebracht wurden.

Insbesondere in den letzten Tagen vor Ablauf der Frist gingen zahlreiche Anträge ein, weshalb es zu einer leichten Verzögerung beim Versand der Eingangsbestätigungen kam.

Weiteres Vorgehen

Im März 2025 wird der Gemeinderat mit der thematischen Vorauswertung der eingegangenen Anträge beginnen. In diesem Rahmen werden zentrale Themen identifiziert und zuhanden der weiteren Bearbeitung behandelt. Bis Ende April 2025 sollte auch die kantonale Vorprüfung vorliegen.

Ab Mai 2025 erfolgt eine detaillierte Prüfung aller Anträge unter Berücksichtigung der übergeordneten raumplanerischen Rahmenbedingungen. Hierzu zählen insbesondere das eidgenössische Raumplanungsgesetz (RPG), das kantonale Raumentwicklungs- und Baugesetz (RBG) sowie die Vorgaben des kantonalen Richtplans.

Weiter massgebend zur Behandlung der Anträge aus der Mitwirkung sind auch die Rückmeldungen aus der kantonalen Vorprüfung zur Gesamtrevision Nutzungsplanung.

Über die Berücksichtigung der eingereichten Anträge werden die Antragsteller schriftlich informiert.

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