Überbauungspläne Elggis Süd und Gründen, Nestal

Gemeinde Glarus
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Der Gemeinderat hat festgestellt, dass hinsichtlich der Überbauungspläne Elggis Süd und Gründen, Netstal, das Referendum zustande gekommen ist.

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Schnupperlehre -Kauffrau/Kaufmann EFZ Öffentliche Verwaltung. - unsplash

Ausgangslage

Im bestehenden Steinbruch Elggis der Kalkfabrik Netstal AG in Netstal wird Kalk zur Gewinnung von Branntkalk (Weisskalk) und zur Herstellung von Schottern gewonnen. Das Rohstoffvorkommen an Kalk des bestehenden Steinbruchs Elggis wird in den nächsten Jahren erschöpft sein.

Das Rohstoffvorkommen für die Produktion von Schottern wiederum reicht innerhalb des bewilligten Steinbruchs noch für rund 20 Jahre. Mit den Überbauungsplänen «Gründen» und «Elggis Süd» bezweckt die Kalkfabrik Netstal AG nun, den Fortbestand ihres Betriebs zu sichern.

Planungsgebiet und Projektinhalt «Elggis Süd»

Für die langfristige Sicherung der Schotterproduktion soll der Steinbruch «Elggis» nach Süden erweitert werden. Mit diesem unmittelbar an den bestehenden Steinbruch «Elggis / Ober Elggis» angrenzenden Erweiterungsgebiet «Elggis Süd» auf circa 455–670 m.ü.M. soll ein zusätzliches Volumen von rund 3.5 bis 3.8 Mio. m3 fest Kalk erschlossen werden. Dabei werden in erster Linie Kalke für die Schotterproduktion und nur untergeordnet Kalke für die Branntkalkproduktion anfallen.

Der Abbau soll etappiert erfolgen, damit die offene Steinbruchfläche möglichst klein gehalten und die Einsehbarkeit minimiert werden kann. Nach Abschluss der einzelnen Abbauetappen werden diese möglichst umgehend rekultiviert.

Planungsgebiet und Projektinhalt «Gründen»

Im Gebiet «Gründen», nördlich des bestehenden Abbaugebietes und auf einer Höhe von circa 600–780 m.ü.M., soll ein neuer Steinbruch für die Gewinnung von Kalk erschlossen und betrieben werden. Damit kann der Materialabbau zur Branntkalkproduktion für zirka 50 Jahre gesichert werden.

Mittels einer Seilbahn soll das Abbaugebiet mit dem Firmenareal der Kalkfabrik verbunden werden. Auf einer Hangfläche von 9.3 ha soll mehrheitlich Troskalk für die Branntkalkproduktion abgebaut werden.

Das dort nutzbare Volumen für die Branntkalkproduktion beträgt rund 4.66 Mio. m3 fest. Wie beim Gebiet «Elggis Süd» soll sich der Abbau etappiert vollziehen und sollen nach Abschluss der einzelnen Abbauetappen umgehend Rekultivierungen erfolgen.

Planungsrechtliche Grundlagen

Die vorgesehene Erweiterung des Steinbruchs der Kalkfabrik Netstal AG um die Abbaugebiete «Elggis Süd» und «Gründen» ist im kantonalen Richtplan 2018 enthalten. Auch der kommunale Richtplan 2013 weist das Planungsgebiet als für den Felsabbau zu prüfendes Areal aus.

Als Ziel wird festgelegt, dass der Felsabbau der Kalkfabrik auch langfristig am bestehenden Standort möglich sein soll. Anlässlich der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Glarus hat die Gemeindeversammlung im Jahr 2016 die für den weiteren Abbau vorgesehenen Flächen dann rechtskräftig der Abbauzone zugewiesen.

Beurteilung der Überbauungspläne durch den Gemeinderat

Wie soeben dargelegt, finden die beiden Überbauungspläne «Elggis Süd» und «Gründen» bereits seit längerer Zeit ihre Abstützung in der Ortsplanung (Richt- und Nutzungsplanung) der Gemeinde. Mit den Überbauungsplänen werden nun die weiteren planungs- und baurechtlichen Grundlagen zur Sicherung des Fortbestandes des Betriebes der Kalkfabrik Netstal AG sowie der für die Region und den Kanton bedeutenden Rohstoffgewinnung geschaffen.

Zugleich werden mit den Überbauungsplänen aber auch gesteigerte Vorgaben für die Rekultivierung der Abbaugebiete gemacht. Wesentlich für den Entscheid des Gemeinderats, die Überbauungspläne zu erlassen, fiel weiter ins Gewicht, dass die Kalkfabrik Netstal AG in den letzten Jahren namhafte Investitionen in CO2-ärmere Produktionsprozesse getätigt hat.

Traktandierung an der Gemeindeversammlung vom 27. November 2020

Aufgrund 391 gültig eingereichter Unterschriften hat der Gemeinderat mit Beschluss vom 27. August 2020 festgestellt, dass hinsichtlich der Überbauungspläne Elggis Süd und Gründen, Netstal, das Referendum zustande gekommen ist. Diese Überbauungspläne werden nun voraussichtlich der Herbst-Gemeindeversammlung vom 27. November 2020 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Die Stimmberechtigten können an der Gemeindeversammlung die Überbauungspläne gesamthaft annehmen, gesamthaft ablehnen oder mit einem Änderungsantrag an den Gemeinderat zurückweisen.

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