Verzögerte Behandlung von Baugesuchen in Glarus Nord
Glarus Nord nimmt die Bearbeitung von Baugesuchen nach einer gerichtlichen Entscheidung wieder auf. Nächste Gesuche erscheinen im Amtsblatt ab 8. Januar 2025.
Wie die Gemeinde Glarus Nord berichtet, war es ihr in den vergangenen beiden Wochen infolge eines eingereichten Gesuches um Erlass von vorsorglichen Massnahmen beim Verwaltungsgericht des Kantons Glarus nicht möglich, Baugesuche nach der neuen NUP II zu behandeln. Aus diesem Grund konnten in den Ausgaben des Amtsblattes des Kantons Glarus vom 4. und 11. Dezember 2024 für Glarus Nord auch keine Baugesuche publiziert werden.
Ebenso sind infolge Redaktionsschluss auch im Amtsblatt von dieser Woche keine Baugesuche veröffentlicht.
Anlass für die Einreichung eines Gesuches um Erlass von vorsorglichen Massnahmen war eine pendente Beschwerde einer Gruppe von Einsprechenden gegen Teile des Genehmigungsentscheids NUP II des kantonalen Departements Bau und Umwelt, namentlich die Ausscheidung der Gewässerräume.
Baugesuche ab Januar 2025 wieder veröffentlicht
Nachdem die Gemeinde Glarus Nord zu diesem Verfahren eingeladen wurde und die Möglichkeit hatte, sich zum Erlass der vorsorglichen Massnahmen zu äussern, entschied das Verwaltungsgericht am 16. Dezember 2024, von einem solchen Erlass abzusehen.
Entsprechend kann die Gemeinde Glarus Nord wieder Baugesuche behandeln und im Amtsblatt publizieren. Das nächste Amtsblatt erscheint am 8. Januar 2025.