Einführung der elektronischen Stimmabgabe in Waldkirch

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Gossau,

Wie die Gemeinde Waldkirch mitteilt, plant auch sie die Einführung des E-Votings. Voraussetzung ist die Bewilligung des Verfahrens durch den Bundesrat.

Auf einem Laptop läuft eine Stimmenabgabe.
Auf einem Laptop läuft eine Stimmenabgabe. - Keystone

Der Gemeinderat Waldkirch hat an seiner letzten Sitzung entschieden, unter Vorbehalt der Bewilligung durch den Bund, die elektronische Stimmabgabe bei sämtlichen eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen einzu­führen. Er erachtet es als zweckmässige Erweiterung und Erleich­ terung des Zugangs der Bürgerinnen und Bürger zu Wahlen und Abstimmungen. Der Kanton St. Gallen sieht vor, die Möglichkeit zur elektronischen Stimmabgabe ab dem vierten Quartal 2022 (wieder)einzuführen.

Auf eidgenössischer und auf kantonaler Ebene bestehen Rechtsgrundlagen für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe (E-Voting) bei Wahlen und Abstimmungen. Der Bundesrat wird mit der Anpassung der eidgenössischen Verordnung über die politischen Rechte und der Totalrevision der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe die Voraussetzungen für eine Neuausrichtung des E-Voting-Versuchsbetriebs schaffen.

Beschlussfassung des Bundesrats

Die Beschlussfassung durch den Bundesrat wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2022 erfolgen. Der Kanton St. Gallen sieht vor, die Möglichkeit zur elektronischen Stimm- abgabe ab dem vierten Quartal 2022 wiedereinzuführen. Zur Anwendung kommt das E-Voting-System der Schweizerischen Post der zweiten Generation mit vollständiger Verifizierbarkeit, das in den vergangenen Jahren umfangreichen Tests und Über- prüfungen unterzogen und entsprechend weiterentwickelt wurde.

Die Bewilligung des Bundesrates zur (Wieder-)Einführung von E-Voting im Kanton St. Gallen und zur Verwendung des Systems der Schweizerischen Post wird voraussichtlich im dritten Quartal 2022 erteilt.

Beteiligung von Waldkirch an den Kosten

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass sich auch die Gemeinde Waldkirch an den kantonalen Kosten für den Betrieb des Systems für die elektronische Stimmabgabe mit einem Beitrag von 1 Franken pro angemeldeter Person und pro Wahl- und Abstimmungstermin beteiligt. Zusätzliche Informationen und weiterführende Links finden Sie auf der Webseite des Kantons St. Gallen: https://www.sg.ch/politik-verwaltung/abstimmungen-wahlen/ e-voting.html

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