Gaiserwald weist auf Gesetzvorgaben für Bepflanzungen hin
Wie die Gemeinde Gaiserwald informiert, werden Strassenanstösser gebeten, sichtbehindernde Äste und Sträucher auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschneiden.
Alle Grundeigentümer werden gebeten, zu überprüfen, ob die Bepflanzungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Pflanzen dürfen nicht in den Lichtraum der Strasse ragen. Die Höhe des Lichtraumes beträgt 4,50 Meter über Strassen und 2,50 Meter über Gehwegen/Trottoirs.
Wo es die Sicherheit des Verkehrs erfordert, namentlich auf der Innenseite von Kurven, sind Anpflanzungen und tote Einfriedungen, welche die Übersicht der Strasse beeinträchtigen, verboten.
Die Grundeigentümer werden gebeten, überragende oder sichtbehindernde Äste und Sträucher und so weiter an Strassen und Wegen auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschneiden.