Waldkirch informiert über bevorstehende Grabräumungen 2024
Wie die Gemeinde Waldkirch angibt, werden im Frühling 2024 Gräber auf den Friedhöfen Waldkirch und Bernhardzell geräumt. Schilder zeigen die Räumbereiche an.

Die gesetzliche Grabesruhe der folgenden Beisetzungen ist abgelaufen. Daher werden die Gräber im Frühling 2024 geräumt.
Die Räumungsbereiche sind mit Tafeln oder Schildern bezeichnet. Es erfolgt keine briefliche Mitteilung an die Angehörigen.
Vom 2. bis 8. April 2024 kann persönlicher Grabschmuck abgeräumt werden
In Bezug auf Gräberräumungen werden auf dem Friedhof Waldkirch Urnenreihengräber für Erwachsene mit Beisetzungen von 2007 bis Mai 2008 sowie Erdreihengräber für Erwachsene mit Beisetzungen von 2001 bis 2003 betroffen sein.
Auf dem Friedhof Bernhardzell werden Erdreihengräber für Erwachsene mit Erstbeisetzungen von 2002 bis 2003 und ein Urnenwandgrab für Erwachsene mit einer Erstbeisetzung im Jahr 2011 und einer Zweitbeisetzung im Jahr 2013 von den Gräberräumungen betroffen sein.
Weihwassergefässe, Pflanzen und anderer persönlicher Grabschmuck können in der Zeit vom 2. bis 8. April 2024 entfernt werden.
Absprache für Entfernung von Grabsteinen nötig
Die Entfernung von Grabsteinen durch Dritte darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Verfügungsberechtigten erfolgen und muss mit der Abteilung Bestattungen abgesprochen sein.
Nach Ablauf dieser Frist wird über den verbliebenen Grabschmuck und Pflanzen entschädigungslos verfügt (Artikel 29 Friedhofreglement).
Nachträgliche Eigentumsansprüche können nicht geltend gemacht werden. Die Grabeinfassung und die Schriftplatten sind Eigentum der Gemeinde.
Die Räumung durch die Gemeinde ist kostenlos. Für weitere Auskünfte steht der Bevölkerung die Abteilung Bestattungen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.