Gemeinde Leuzigen erinnert an die Hundesteuer 2023
Wie die Gemeinde Leuzigen informiert, erhalten alle Hundehaltende zum 1. August 2023 die Rechnung für die Hundetaxe. Die Gebühr beträgt 90 Franken pro Hund.
Für jeden in Leuzigen am 1. August gehaltenen, über sechs Monate alten Hund muss eine jährliche Gebühr entrichtet werden.
Gemäss dem Gebührenreglement der Gemeinde Leuzigen und der dazugehörenden Verordnung gültig ab 1. Januar 2018, beträgt die Hundetaxe für das Jahr 2023 pro Hund 90 Franken.
Die Hundehalter, welche bereits bei der Finanzverwaltung registriert sind, werden im August automatisch eine Rechnung mit Einzahlungsschein erhalten.
Änderungen in der Haltung sind mitzuteilen
Alle neuen oder noch nicht registrierten Hundehalter werden aufgefordert, ihre Hunde bis spätestens am 18. August 2023 anzumelden.
Ebenso sind Weitergabe und Tod des Hundes telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen.
Wer die Anmeldung unterlässt oder unwahre Angaben macht, kann gemäss kantonalem Hundegesetz mit Busse bis 5000 Franken bestraft werden.