In Rumisberg wurde Berechtigungsregelung GERES aufgehoben
Wie die Gemeinde Rumisberg mitteilt, hat der Gemeinderat am 14. Februar 2022 die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES beschlossen aufzuheben.
Der Gemeinderat hat am 14. Februar 2022 beschlossen, die Verordnung über die Berechtigungsregelung GERES vom 4. September 2017 per 28. Februar 2022 aufzuheben.
Diese Verordnung ist nicht mehr notwendig, weil sich die Gemeinde Rumisberg vollständig an die neuen durch den Kanton Bern erarbeiteten rechtlichen Grundlagen betreffend Personendatensammlungen hält.
Gemäss Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe b der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird die ersatzlose Aufhebung dieser kommunalen Verordnung veröffentlicht.