Lengnau BE überarbeitet die Verordnung über die Tagesschule
Wie die Gemeinde Lengnau BE berichtet, ging es bei der Überarbeitung unter anderen darum, der Zahlungspflicht von Eltern für ihre Kinder Nachdruck zu verleihen.
Seit über zehn Jahren führt die Einwohnergemeinde Lengnau die Tagesschule. Diese ist sehr gut ausgelastet und kann als Erfolgsmodell bezeichnet werden.
Die Betreuungskosten von Schulkindern teilen sich die Eltern, die Einwohnergemeinde und der Kanton auf. Die Tagesschulfinanzierung geht von den Normlohnkosten aus.
Die Normlohnkosten decken im Durchschnitt die Lohnkosten für das Betreuungspersonal inklusive Zuschlag für Sozialversicherungen, Leitung, Weiterbildung und Abwesenheiten.
Sofern die Eltern ihren finanziellen Beitrag leisten, steht die Tagesschule jedem Schulkind offen.
Eltern bezahlen die geforderten Gebühren nicht
Vereinzelt zeigte sich jedoch in der Vergangenheit, dass einzelne Eltern ihren Pflichten nicht nachkommen und die geforderten Gebühren nicht bezahlen, das heisst der abgeschlossene Vertrag nicht eingehalten wird.
Vertraglich ist geregelt, dass bei Ausständen ein Kind in der Folge ausgeschlossen werden kann.
Der Gemeinderat will dieser Regelung Nachachtung verschaffen und beschloss, in der besagten Verordnung einen entsprechenden Artikel aufzunehmen.
Zusätzlich wurden auch die verschiedenen Betreuungsmodule aufgelistet.