Lengnau BE: ZPP Rolli wird nicht mehr weiterverfolgt
Wie die Gemeinde Lengnau BE mitteilt, wurde die öffentlich aufgelegte Planung der Zone mit Planungspflicht Rolli (ZPP Rolli) an den Gemeinderat zurückgewiesen.
Die Einwohnergemeinde ist Grundeigentümer der Gewerbe-Parzellen östlich des Rothornwegs.
Anstelle einer gewerblichen Nutzung in der Mitte des Wohnquartiers beabsichtigte der Gemeinderat, diese Grundstücke einer Wohnnutzung zuzuführen.
Das Wohnbauland der ehemaligen Spahr-Traktoren-Werkstätte sollte einer höheren Nutzungsdichte zugeführt werden.
Nach Prüfung der Situation entschied der Gemeinderat, die Planung nicht weiterzuverfolgen und das Gebiet in den bisherigen Zonen zu belassen.