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Meinisberg regelt Parkplätze nach neuem System

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Grenchen,

Wie die Gemeinde Meinisberg mitteilt, wird bei den Parkplätzen Löchli, Friedhof sowie dem Parkplatz Kirchgemeindehaus eine Gratisparkzeit angeboten.

Die Gemeindeverwaltung in Meinisberg.
Die Gemeindeverwaltung in Meinisberg. - Nau.ch / Werner Rolli

Der Gemeinderat Meinisberg, namentlich die KSU, hat ab Mitte 2023 erste Parkplätze nach neuem System geregelt.

Für die bis anhin erstellten Parkplätze gelten folgende Regeln.

Vier Stunden gratis parken beim Parkplatz Löchli

Beim Parkplatz Löchli werden vier Stunden Gratisparkzeit angeboten. Es ist eine Parkscheibe zu stellen.

Wer länger parkieren möchte hat die Möglichkeit, Tages-, Wochen- oder Monatskarten über die Apps «Twint» oder «Parkingpay» zu lösen.

Wer Parkbewilligungen mit Bargeld kaufen möchte, kann dies am Schalter der Gemeindeverwaltung tun; dabei sind die Öffnungszeiten zu beachten.

Für fünf Franken pro Tag parken

Für den Parkplatz Löchli kostet die Tageskarte 5 Franken; die Wochenkarte 30 Franken und die Monatskarte kostet 90 Franken.

Bei Bezug einer Parkbewilligung auf der Gemeindeverwaltung wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 5 Franken erhoben.

Beim Parkplatz Friedhof kann man zwei Stunden gratis parken

Beim Parkplatz Friedhof wird zwei Stunden Gratisparkzeit angeboten. Es ist eine Parkscheibe zu stellen.

Die Möglichkeit eines Kaufs einer Parkbewilligung wird für diesen Parkplatz nicht angeboten.

Beim Parkplatz Kirchgemeindehaus sind vier Park-Stunden kostenlos

Beim Parkplatz Kirchgemeindehaus werden vier Stunden Gratisparkzeit angeboten mit Parkscheibe.

Wer länger parkieren möchte, hat die Möglichkeit, eine Tageskarte über die Apps «Twint» oder «Parkingpay» zu lösen.

Der Kauf von Wochen- oder Monatskarten wird für diesen Parkplatz nicht angeboten.

Tageskarte für fünf Franken

Wer Parkbewilligungen für den Parkplatz Kirchgemeindehaus mit Bargeld kaufen möchte, kann dies am Schalter der Gemeindeverwaltung zu den Öffnungszeiten tun.

Die Tageskarte kostet fünf Franken.

Bei Bezug einer Parkbewilligung auf der Gemeindeverwaltung wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von fünf Franken erhoben.

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