Rüttenen

Rüttenen: Planungszone über Gewerbezone Dorf wurde erlassen

Nau.ch Lokal
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Grenchen,

Wie die Gemeinde Rüttenen bekannt gibt, wird die Planungszone für drei Jahre erlassen und kann ausnahmsweise um zwei Jahre verlängert werden.

Das Gemeindehau und die Gemeindeverwaltung in Rüttenen.
Das Gemeindehau und die Gemeindeverwaltung in Rüttenen. - Nau.ch / Werner Rolli

Die Einwohnergemeinde Rüttenen hat im Herbst 2022 die Gesamtrevision der Ortsplanung in Angriff genommen und mit der Erarbeitung des Räumlichen Leitbildes begonnen.

In diesem ersten Arbeitsschritt werden die Zielsetzungen der räumlichen Entwicklung der Gemeinde in groben Zügen festgelegt.

Das Räumliche Leitbild Rüttenen 2043 wird voraussichtlich im Winter 2023/2024 abgeschlossen sein.

Rüttenen gilt primär als Wohnort. Einzelne gewerbliche Kleinstrukturen sind im Dorfteil «Steingruben» sowie im «Dorf» vorhanden.

Erscheinungsbild der Gewerbezone «Dorf» sei heute kaum attraktiv

Während die Betriebe im Gebiet «Steingruben» etwas abseits der Hauptachse liegen, prägen im «Dorf» insbesondere die südlich der Hauptstrasse gelegene Gewerbezone wie auch vereinzelte im Ortskern vorhandene kleingewerbliche Strukturen das Orts- und Strassenbild merklich.

Das Erscheinungsbild der Gewerbezone «Dorf» ist heute kaum attraktiv und wird der prominenten Lage am Übergang zum östlich gelegenen Ortskern nicht gerecht.

Die bestehenden Nutzungen sind wenig reglementiert und der Aussenraum kaum gestaltet.

Abstell- und Lagerplätze entlang der Strasse führen zu keiner wahrnehmbaren Ordnung. Potenziale für eine bauliche Verdichtung sowie eine Aufwertung scheinen vorhanden.

Der Gemeinderat hat eine Planungszone erlassen

In der Siedlungsanalyse von BSB und Partner wird deutlich, dass das Gebiet entlang der Hauptstrasse mit der Gewerbezone im südlichen Bereich Defizite aufweist, und dass im Zusammenhang mit den benachbarten Parzellen grössere Veränderungen in der Siedlungs- und Nutzungsstruktur erstrebenswert sind.

Der Bereich um die Gewerbezone mit der kommenden Überbauung Feldstrasse (Gestaltungsplan zur Genehmigung eingereicht) und dem Gebiet Kirchstrasse bietet ein Entwicklungspotenzial für diverse Nutzungen.

Um in der Ortsplanungsrevision den Handlungsspielraum entsprechend möglichst offen zu halten und sicherzustellen, dass mögliche bauliche Aktivitäten in der Gewerbezone «Dorf» nicht im Konflikt mit den Planungsabsichten der Einwohnergemeinde stehen, hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 7. Juni 2023 im betroffenen Gebiet eine Planungszone nach dem Planungs- und Baugesetz (PBG) erlassen.

Die Planungszone wird für drei Jahre erlassen und kann ausnahmsweise um zwei Jahre verlängert werden.

Die betroffenen Grundeigentümer wurden informiert

In diesem Zeitraum sollte die zurzeit in Revision befindliche Ortsplanung abgeschlossen und die neuen planerischen Rahmenbedingungen bezüglich der Gewerbezone «Dorf» festgelegt sein.

Mit der öffentlichen Auflage der revidierten Ortsplanung gilt für die neue Planung (inklusive Zonenreglement) eine Vorwirkung für künftige Bauvorhaben.

Die Planungszone wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erforderlich sein und kann aufgehoben werden.

Die betroffenen Grundeigentümer wurden an einem Informationsanlass am 15. Juni 2023 über die Planungszone orientiert.

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