Herisauer lehnen die revidierte Gemeindeordnung ab
Wie die Gemeinde Herisau mitteilt, stösst die totalrevidierte Gemeindeordnung sowohl mit als auch ohne fakultatives Finanzreferendum auf Ablehnung.
Die Herisauer Stimmberechtigten haben die totalrevidierte Gemeindeordnung abgelehnt.
Sowohl der Vorschlag ohne fakultatives Finanzreferendum (2178 Nein zu 1234 Ja) als auch der Vorschlag mit fakultativem Finanzreferendum (2178 Nein zu 1178 Ja) fanden bei über 63 Prozent der Stimmberechtigten keine Zustimmung.
In der Stichfrage hätten 58,3 Prozent der Stimmberechtigten dem Vorschlag mit fakultativem Finanzreferendum den Vorzug gegeben.
Die Stimmbeteiligung betrug 36 Prozent.
Gemeindeordnung aus dem Jahr 2000 bleibt in Kraft
Anlass zur Überarbeitung der Gemeindeordnung hatten Änderungen im übergeordneten Recht und auf Reglementstufe gegeben.
Zu den wichtigsten Neuerungen nebst der Frage des Finanzreferendums hätten unter anderen die Einführung des Ausländerstimmrechts auf kommunaler Ebene, die Verpflichtung zum Schutz und schonenden Umgang mit natürlichen Lebensgrundlagen und Ressourcen sowie die Einführung einer Ombudsstelle gehört.
Mit dem Nein zur Revision der Gemeindeordnung bleibt die Gemeindeordnung aus dem Jahr 2000 mit den seither vorgenommen Änderungen in Kraft.