Für die Ferienbetreuung der Tagesschule Oenz ist vorgesehen, dass die Gemeinde pro Kind Zuschüsse zahlt. Am 1. Januar 2022 wird darüber endgültig entschieden.
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Zwei Kinder. (Symbolbild) - Keystone
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Wie die Gemeinde Herzogenbuchsee mitteilt, bietet der Trägerverein Kinderhut seit 2010 eine Ferienbetreuung an. Keine Ferienbetreuung gibt es gegenwärtig an der Tagesschule am Standort Oenz.

Das sollte sich auf das aktuelle Schuljahr ändern. Im vergangenen Februar hat der Gemeinderat nämlich entschieden, dass es an beiden Tagesschul-Standorten künftig während je zehn Wochen eine Ferienbetreuung geben soll.

Basis für den damaligen Grundsatzentscheid ist die geänderte Finanzierung. Aktuell bezahlen die Eltern für die Ferienbetreuung je nach Einkommen zwischen 60 und 110 Franken pro Tag und Kind. Kanton und Gemeinde beteiligen sich nicht an den Kosten.

Neu gilt die Regelung, dass der Kanton pauschal 30 Franken pro Kind und Tag beisteuert – allerdings nur, wenn auch die Gemeinde mindestens 30 Franken bezahlt. Damit verbleiben den Eltern Kosten von noch 30 Franken bis maximal 60 Franken.

Angebot erstes Mal ab Februar 2022

Die Einführung der Ferienbetreuung am Standort Oenz war ursprünglich auf Beginn des neuen Schuljahres im August 2021 vorgesehen – sie musste allerdings verschoben werden. Weil es sich um jährlich wiederkehrende Ausgaben aufgrund einer freiwilligen Gemeindeaufgabe handelt, muss zuerst eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen, sprich das Bildungsreglement angepasst werden.

Mitte September 2021 hat der Gemeinderat der dafür nötigen 3. Teilrevision des Bildungsreglements zugestimmt. Ein Geschäft, das zwingend vor die Gemeindeversammlung muss. Diese findet voraussichtlich am 8. Dezember 2021 statt.

Darüber hinaus hat auch Niederönz beschlossen, sich am Angebot zu beteiligen. Hierfür wird eine Anpassung des Schulvertrags der beiden Gemeinden erforderlich. In einem weiteren Schritt muss zudem zur Regelung der Organisation und des Gebührentarifs der Ferienbetreuung die Tagesschulverordnung einer Teilrevision unterzogen werden.

Unter der Voraussetzung der Zustimmung der beiden Gemeindeversammlungen erfolgt die Inkraftsetzung des revidierten Reglements per 1. Januar 2022, so dass die Ferienbetreuung am Standort Oenz voraussichtlich ein erstes Mal ab Februar 2022 angeboten werden kann.

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