Wie die Gemeinde Huttwil bekannt gibt, wurde die Revision der Gebührenverordnung genehmigt und tritt rückwirkend zum 1. Juli 2024 in Kraft.
Die Gemeindeverwaltung in Huttwil.
Die Gemeindeverwaltung in Huttwil. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Am 24. Juni 2024 hat der Gemeinderat die Revision der Gebührenverordnung genehmigt. Die Verordnung tritt rückwirkend per 1. Juli 2024 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann gestützt auf Artikel 45 Gemeindeverordnung innert 30 Tagen seit Publikation (Stand vom 4. Juli 2024) beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau in Wangen an der Aare in zwei Doppeln und begründet Gemeindebeschwerde geführt werden.

Der Erlass kann ab sofort bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Wangen an der AareAareHuttwil