Huttwil ergänzt Leistungsvertrag mit dem Schwimmbadverein
Wie die Gemeinde Huttwil mitteilt, werden in einem neuen Anhang die Leistungen des Werkhofs konkretisiert. In finanzieller Hinsicht ändert sich nichts.
Die Gemeindeversammlung hat am 7. Dezember 2022 den angepassten Leistungsvertrag zwischen dem Schwimmbadverein Huttwil und der Einwohnergemeinde Huttwil genehmigt.
Im Verlaufe der Saison 2023 wurde festgestellt, dass die Leistungen des Werkhofs Huttwil nicht im Leistungsvertrag enthalten sind.
In der Botschaft zur Gemeindeversammlung waren diese jedoch aufgeführt, wodurch die Gemeindeversammlung den Leistungen zugunsten des Schwimmbadvereins zugestimmt hat.
Anhang konkretisiert die Leistungen des Werkhofs
Aufgrund des fehlenden Abschnitts im Leistungsvertrag hat der Gemeinderat Huttwil in Absprache mit dem Schwimmbadverein beschlossen, einen Anhang zwei zum Vertrag zu erstellen.
In diesem Anhang werden die Leistungen des Werkhofs nun konkretisiert, in finanzieller Hinsicht ändert sich allerdings nichts.
Der Gemeinderat hat den Anhang zwei an seiner Sitzung vom 8. April 2024 genehmigt.