Seeberg

In Seeberg wird eine Strom-Konzessionsabgabe erhoben

Gemeinde Seeberg
Gemeinde Seeberg

Oberaargau,

Wie die Gemeinde Seeberg mitteilt, wurde die Konzessionsabgabe für die Kunden auf 300 Franken pro Jahr und Zähler bestimmt.

Strom
Strom. - Keystone

Im Januar 2020 informiert der Verband Bernischer Gemeinden (VBG) die Gemeinden im Kanton Bern über die Rechtslage betreffend Erhebung einer Konzessionsabgabe für die Inanspruchnahme des öffentlichen Grundes durch ein Energieversorgungsunternehmen (EVU).

Seit Jahr und Tag schliessen viele Bernische Gemeinden mit dem respektive den EVU auf ihrem Gemeindegebiet einen Konzessionsvertrag ab und erheben eine Konzessionsabgabe.

Die Konzessionsabgabe wird von den Gemeinden für die Sondernutzung von öffentlichem Grund und der damit verbundenen Durchleitungsrechte und anderen Dienstbarkeiten erhoben.

Reglementarische Grundlage für Konzessionsabgaben

Die Abgabe wird gestützt auf das Stromversorgungsgesetz des Bundes durch das EVU dem Endverbraucher in Rechnung gestellt.

Damit diese Abgabe dem Endverbraucher überwälzt werden kann, bedürfen die Konzessionsverträge einer genügenden rechtlichen Grundlage.

Das Bundesgericht hat diesbezüglich im Jahr 2018 einen wegweisenden Entscheid gefällt.

Den Gemeinden wird von Seiten VBG daher empfohlen, für die Erhebung von Konzessionsabgaben eine entsprechende reglementarische Grundlage zu schaffen.

Zuweisung des Netzgebiets

Auf dem Gemeindegebiet Seeberg betreiben die Elektra Seeberg-Grasswil-Riedtwil Genossenschaft sowie die BKW Energie AG jeweils ein eigenes Verteilnetz zur öffentlichen Versorgung.

Die Zuweisung des Netzgebiets erfolgt durch den Kanton.

Aufgrund der Empfehlung des VBG hat die Gemeinde Seeberg die aktuelle Situation geprüft und festgestellt, dass lediglich das Reglement über den Betrieb eines Elektrizitätsnetzes und Elektrizitätsversorgung im Gebiet der Gemeinde Hermiswil sowie der Vertrag vom 31. Januar 2006 zwischen der Einwohnergemeinde Hermiswil und der onyx Energie Netze vorhanden sind.

Diese rechtlichen Grundlagen wurden mit der Fusion auf die Gemeinde Seeberg übertragen.

Kunden mit einer Gemeindeabgabe belastet

Aktuell müssen die Endverbraucher der Elektra daher keine Gemeindeabgabe bezahlen, die Kunden der BKW werden jedoch mit einer Gemeindeabgabe belastet.

Es ist es wichtig, dass alle Bürger im Gemeindegebiet gleich behandelt werden und die heutige Rechtsungleichheit zwischen den beiden EVU bereinigt wird.

Dies ist auch aus rechtlicher Sicht notwendig, da eine unterschiedliche Behandlung der EVU im Gemeindegebiet bezüglich der Konzessionsabgabe sachlich haltbare Gründe erfordert.

Eine einheitliche Konzessionsabgabe soll erhoben werden

Nach vertieften Abklärungen hat der Gemeinderat anlässlich seiner Sitzung vom 28. Februar 2022 beschlossen, dass per 1. Januar 2024 grundsätzlich flächendeckend auf dem gesamten Gemeindegebiet Seeberg von den EVU eine einheitliche Konzessionsabgabe erhoben werden soll.

An der Sitzung vom 18. Januar 2023 hat der Gemeinderat das Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung zu Handen der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2023 verabschiedet.

Das Reglement sieht vor, dass die EVU der Gemeinde für das Recht auf Benützung des öffentlichen Grundes im Bereich der Elektrizitätsversorgung eine Konzessionsabgabe bezahlen.

Die Konzessionsabgabe beträgt 1,5 Rappen pro Kilowattstunde der aus dem Verteilnetz an den Endkunden ausgespeisten Energie. Die Konzessionsabgabe ist auf 300 Franken pro Jahr und Zähler beschränkt.

Versorgungsgebiet der Elektra

Der Gemeinderat rechnet mit zusätzlichen jährlichen Einnahmen von rund 80'000 Franken für das Versorgungsgebiet der Elektra.

Der Konzessionsertrag der BKW Energie AG beträgt jährlich um die 6000 Franken. Der Median der künftig anfallenden Konzessionsabgabe liegt bei rund 66 Franken pro Zähler.

Mit der Elektra Seeberg–Grasswil–Riedtwil sowie der BKW Energie AG soll unter Vorbehalt des rechtskräftigen Erlasses des Reglements für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung jeweils ein Vertrag über die Erteilung einer Sondernutzungskonzession für die Benützung des öffentlichen Grundes für das Elektrizitätsverteilnetz abgeschlossen werden.

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