Seeberg hebt Reglement über den Elektrizitätsnetzbetrieb auf
Wie die Gemeinde Seeberg meldet, genehmigt sie die Aufhebung des Reglements über den Elektrizitätsnetzbetrieb und die Elektrizitätsversorgung ohne Gegenstimmen.
Der heute geltende Konzessionsvertrag entspricht dem geänderten übergeordneten Recht nicht mehr.
Die Gemeinden sind verantwortlich für die Schaffung einer genügenden Rechtsgrundlage mittels Erlass eines Reglements und durch den Abschluss eines neuen Konzessionsvertrags.
Nach einer bestimmten Übergangszeit wird die BKW Energie AG nur noch dann einen Konzessionsvertrag abschliessen, wenn die Gemeinde über die erforderliche Reglementsgrundlage verfügt.
Es besteht eine Ungleichbehandlung zwischen Energieversorgungsunternehmen
Die Abklärungen im Zusammenhang mit der Erhebung einer Konzessionsabgabe haben ergeben, dass in der Gemeinde Seeberg aktuell eine Ungleichbehandlung zwischen den zwei Energieversorgungsunternehmen (EVU) innerhalb des Gemeindegebietes besteht.
Gestützt auf das Reglement über den Betrieb eines Elektrizitätsnetzes und Elektrizitätsversorgung im Gebiet der Gemeinde Hermiswil und über den Vertrag mit der Onyx Energie Netze bezahlt die BKW Energie AG jährlich Konzessionsabgaben an die Gemeinde Seeberg.
Die Kunden der BKW werden entsprechend mit einer Gemeindeabgabe belastet.
Bei der Elektra Seeberg-Grasswil-Riedtwil wurde bis anhin keine Konzessionsabgabe erhoben. Folglich wird diese den Endverbrauchern auch nicht weiter verrechnet.
Gleichbehandlung auch rechtlich zwingend notwendig
Grundsätzlich ist es wichtig, dass alle Bürger im Gemeindegebiet gleichbehandelt werden und die heutige Rechtsungleichheit zwischen den beiden EVU bereinigt wird.
Dies ist auch aus rechtlicher Sicht zwingend notwendig, da eine unterschiedliche Behandlung der EVU im Gemeindegebiet bezüglich der Konzessionsabgabe sachlich haltbare Gründe erfordert, welche im vorliegenden Fall nicht gegeben sind.
Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, das bisherige Reglement für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung aufzuheben.
Weiteres Vorgehen
Mit der Elektra Seeberg–Grasswil–Riedtwil sowie der BKW Energie AG soll unter Vorbehalt des rechtskräftigen Erlasses des Reglements für die Erhebung einer Konzessionsabgabe Stromversorgung jeweils ein Vertrag über die Erteilung einer Sondernutzungskonzession für die Benützung des öffentlichen Grundes für das Elektrizitätsverteilnetz abgeschlossen werden.
Die Aufhebung des vorliegenden Reglements über den Betrieb eines Elektrizitätsnetzes und Elektrizitätsversorgung im Gebiet der Gemeinde Hermiswil und über den Vertrag mit der Onyx Energie Netze führt dazu, dass auch der bestehende Konzessionsvertrag auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen ist.
Die Aufhebung des Reglements über den Betrieb eines Elektrizitätsnetzes und Elektrizitätsversorgung im Gebiet der Gemeinde Hermiswil und über den Vertrag mit der Onyx Energie Netze per 31. Dezember 2023 wird mit grossem Mehr und ohne Gegenstimmen genehmigt.