Wie die Gemeinde Huttwil mitteilt, verfügt die Kommission für öffentliche Sicherheit die temporäre Signalisation «Parkieren verboten» entlang der Gartenstrasse.
Huttwil
Das Stadthaus in Huttwil. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Kommission für öffentliche Sicherheit Huttwil verfügt gestützt auf Artikel drei Absatz zwei des Bun­desgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 sowie Artikel 44 Absatz eins Buchstabe a der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 folgende temporäre Verkehrsmassnahme: Temporäre Signalisation «Parkieren verboten» entlang der Gartenstrasse.

Diese Verfügung tritt ab sofort (16. November 2023) bis voraussichtlich 31. Januar 2024 in Kraft.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Artikel 63 Absatz eins Buchstabe a des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Regierungsstatthalter des Verwaltungskreises Oberaargau, Wangen an der Aare, erhoben werden.

Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen und muss einen Antrag, eine Begründung, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

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