Bäretswil über die Privatisierung des Flurwegs im Wabig
Bäretswil hat am 27. Oktober 2021 beschlossen, den Flurweg im Wabig, als Flurweg aufzuheben und zu einer einzigen Parzelle zusammenzulegen.
Der Gemeinderat Bäretswil hat mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 2021-191 vom 27. Oktober 2021, gestützt auf § 115 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes (LG) vom 2. September 1979, beschlossen, den Flurweg im Wabig, Kat.-Nr. 1125, als Flurweg aufzuheben.
Auch der Weg als solches wird aufgehoben sowie ins private Eigentum der Anstösserparzellen Kat.-Nrn. 1126, 1127, 1128, 8341 und 1097 übertragen und zu einer einzigen Parzelle zusammengelegt. Vorbehalten bleibt die Zustimmung des Kantons Zürich, Baudirektion.
Rechtliche Hinweise
Der Beschluss kann während der Rekursfrist bei der Gemeinde Bäretswil, eingesehen werden.
Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen , von der Mittelung an gerechnet (Ablauf der Frist am 13. Dezember 2021), beim Bezirksrat Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.