Rüti: Dringende Anpassungen des Förderreglements beschlossen

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Hinwil,

Der Gemeinderat Rüti ZH hat die Anpassungen des Förderreglements für Energie- und Klimamassnahmen erneut beschlossen. Inkraftsetzung erfolgt ab März 2025.

Die Gemeindeverwaltung Rüti (ZH).
Die Gemeindeverwaltung Rüti (ZH). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Rüti ZH mitteilt, hatte der Gemeinderat am 20. August 2024 das bestehende Programm zur Förderung von Energie- und Klimamassnahmen angepasst und per 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt. Weil dagegen beim Bezirksrat Hinwil ein Rekurs mit aufschiebender Wirkung eingereicht wurde, konnte dieses neue Förderreglement nicht umgesetzt werden: Der Gemeinderat sah sich daher gezwungen, weiterhin das alte Förderreglement vom Januar 2023 anzuwenden.

Vor Weihnachten behandelte der Bezirksrat Hinwil den Rekurs. Er stellte im Wesentlichen fest, dass kein gültiger Beschluss des Gemeinderats zur Änderung des Förderreglements für Energie- und Klimamassnahmen vom 10. Januar 2023 vorliege.

Der Bezirksrat Hinwil trat daher aus prozessualen Gründen nicht auf den Rekurs ein, äusserte sich zu einigen der Bestimmungen, die geändert werden sollten, allerdings kritisch.

Winterstrom-Photovoltaikanlagen soll stärker gefördert werden

Um dringend notwendige Anpassungen vornehmen zu können, hat der Gemeinderat am 21. Januar 2025 die unbestritten gebliebenen Änderungen des Förderreglements erneut beschlossen; diese sollen am 1. März 2025 in Kraft gesetzt werden.

So soll beispielsweise der Bau von Winterstrom-Photovoltaikanlagen stärker gefördert werden. Die im Rekurs beanstandeten Aspekte will der Gemeinderat eingehender analysieren; er wird zu einem späteren Zeitpunkt darüber beschliessen.

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