Wie die Gemeinde Aesch LU meldet, legt der Gemeinderat für das Jahr 2023 den 30. Juli und einen Sonntag im Dezember als Daten für Sonntagsverkäufe fest.
Gemeindehaus Aesch (LU).
Gemeindehaus Aesch (LU). - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Gemäss dem Gesetz des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes kann der Gemeinderat gestatten, die Verkaufsgeschäfte an zwei Sonntagen im Jahr offenzuhalten, wobei ein Sonntag auf den Monat Dezember fallen muss.

Arbeitnehmende dürfen an diesen Sonntagen bewilligungsfrei beschäftigt werden.

Gestützt auf die Nachfrage der Firma Läubli Feuerwerk AG aus Aesch macht der Gemeinderat Aesch von diesem Recht Gebrauch und gestattet die Offenhaltung am Sonntag, 30. Juli 2023.

Weitere Informationen sind auf der Gemeindewebseite zu finden.

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