Wie die Gemeinde Rain informiert, wurden an zwei Standorten gemeindebetriebene Überwachungskameras zum Schutz der Öffentlichkeit installiert.
Gemeindeverwaltung Rain.
Gemeindeverwaltung Rain. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Videoüberwachung dient dem Schutz der Öffentlichkeit. Sie bezweckt die Verhinderung und Ahndung von strafbaren Handlungen, insbesondere bei Vandalismus, Sachbeschädigungen und Diebstählen.

Gemäss dem kantonalen Gesetz über die Videoüberwachung vom 20. Juni 2011 (Stand 1. Februar 2018) ist für die Anordnung von Videoüberwachungen der Gemeinderat zuständig.

Als Koordinations- und Ansprechstelle für Videoüberwachungen hat der Gemeinderat das Ressort Infrastruktur bestimmt.

Die Standorte der Kameras befinden sich am Schulhaus Chrüzmatt beim Fahrrad-Raum und am Sportplatz im Bereich Unterstand.

Gemeindebetriebene Videoüberwachung

Es sind nur die Standorte mit Videoüberwachungsinstallationen aufgelistet, die von der Gemeinde Rain betrieben werden.

Videoüberwachungen von Privatgrundeigentümern sind nicht Gegenstand dieser Publikation. Die Objekte und Zugänge sind entsprechend gekennzeichnet.

Das Video- und Bildmaterial wird mit fix montierten Kameras aufgezeichnet und gespeichert.

Die Aufzeichnung erfolgt im Alarmzustand, das heisst nur, wenn eine Bewegung im entsprechend gekennzeichneten Gebiet stattfindet.

Speicherung des Video- und Bildmaterials

Das Video- und Bildmaterial wird jeweils 30 Tage gespeichert, und anschliessend werden die Daten gelöscht.

Die Auswertung erfolgt im Bedarfsfall ausschliesslich durch den Ressortleiter Infrastruktur. Weitere Personen haben keinen Zugriff auf die Gerätschaften beziehungsweise Einsicht in die Aufzeichnungen.

Ein Plan der Standorte und Anzahl der Kameras ist auf der Webseite der Gemeinde einzusehen.

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