Eschenbach LU: Dringend Wohnungen zur Anmiete gesucht
Wegen des Krieges in der Ukraine befinden sich viele Millionen Menschen aus der Ukraine auf der Flucht. Viele Schutzsuchende sind auch in der Schweiz angekommen und durch Bundesstellen auf die Kantone verteilt worden. Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen des Kantons Luzern (DAF) kann die Unterkünfte nicht mehr alleine bereitstellen und hat deswegen die sogenannte Gemeindezuweisung aktiviert.
Das bedeutet, dass jede Luzerner Gemeinde nach einem definierten Verteilschlüssel eine bestimmte Anzahl Flüchtlinge aufzunehmen hat. Die Gemeinde Eschenbach LU hat wegen dieser Gemeindezuweisung bei einem Erfüllungssoll von 100 Prozent 86 Personen aufzunehmen. Zurzeit wird durch den Kanton ein Erfüllungssoll von 75 Prozent gefordert, ab Dezember 2022 wird dieses voraussichtlich auf 90 Prozent erhöht.
Die Ersatzabgaben werden alle zwei Monate angehoben
Kann eine Gemeinde dieses Soll nicht erfüllen, werden Ausgleichszahlungen fällig. Die Ersatzabgaben steigen von 10 Franken pro Tag und Kopf alle zwei Monate bis zum Höchstbetrag von 40 Franken pro Tag und Kopf. Für die Zeit vom 1. September bis 31. Dezember 2023 werden deshalb pro nicht untergebrachter Person rund 16'000 Franken fällig.
Seit September 2022 muss die Gemeinde Eschenbach mit dem momentan geforderten Erfüllungssoll Unterkünfte für 65 Personen zur Verfügung stellen. Stand 1. September 2022 fehlen sieben Plätze.
40 bestehende Plätze in Unterkunft Hübeli gekündigt
Die temporäre Grossunterkunft Hübeli wurde durch die DAF auf Ende September 2022 gekündigt. Einige der Familien aus der Unterkunft Hübeli konnten in Eschenbach untergebracht werden, die meisten anderen Personen mussten wegziehen. Für September 2022 werden der Gemeinde Eschenbach die rund 40 Plätze der Unterkunft Hübeli noch angerechnet, ab Oktober 2022 fehlen diese aber und werden in Rechnung gestellt.
In der Unterkunft Hübeli sind zurzeit keine Personen mehr untergebracht. Die Gemeinde hat dem Kanton ein Konzept für eine erneute Anmietung eingereicht. Dieses Konzept zeigt auf, wie mit einfachen baulichen Massnahmen und weniger Bewohnern eine passable Wohnmöglichkeit entstehen kann.
Die Antwort des Kantons dazu ist noch immer pendent. Gegenwärtig wird zudem durch die Gemeinde die Errichtung eines Wohnprovisoriums mit Containern geprüft.
Möglicher Wohnraum soll der Gemeinde gemeldet werden
Die Gemeinde bittet die Eschenbacher Bevölkerung, sie bei der Suche nach Wohnraum zu unterstützen. Vielleicht ist jemand selber in der Lage, eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen, oder es ist ein Leerstand oder eine mögliche Zwischennutzung bekannt.
Wer von einem leerstehenden Gewerbe- oder Bürogebäude weiss, welches das Potenzial hat, allenfalls umgenutzt werden zu können, der wird dringend gebeten, sich bei der Gemeinde zu melden. Die Gemeinde wird gerne mit den Besitzern abklären ob sie die Unterkunft dem Kanton melden darf. Dieser wird sich mit den Eigentümern in Verbindung setzen, die Möglichkeiten prüfen und, wenn alles gut geht, einen Mietvertrag abschliessen.
Die Unterkünfte werden vom Kanton gemietet
Die Wohnobjekte werden nach wie vor durch die kantonale Dienststelle angemietet. Die Personen werden durch die Wohnbetreuung der DAF untergebracht und betreut. Sie erhalten vom Sozialdienst des Kantons Luzern finanzielle Unterstützung. Die freiwilligen Helfer Eschenbach sind mit den Schutzsuchenden in engem Kontakt und unterstützen sie tatkräftig im Alltag.
Für die Meldung einer möglichen Unterkunft kann man die an die Gemeindeverwaltung telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.