Umstellung Ausländerausweise AA19 EU/ EFTA
Per 2. März 2020 hat das Migrationsamt St. Gallen die Ausländerausweise für alle EU/EFTA-Staatsangehörige auf Kreditkartenformat umgestellt.
Bestehende Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum und müssen nicht vorgängig ausgetauscht werden. Die allgemeine Gesuchseinreichung (inkl. Verlängerungsgesuche mittels Verfallsanzeige) erfolgt wie bis anhin über das Einwohneramt der Gemeinde.
An der Bewilligungserteilung resp. an deren rechtlichen Grundlagen ändert sich nichts. Neu ist hingegen, dass auch die EU/EFTA-Personen für die Erfassung des Gesichtsbildes sowie der persönlichen Unterschrift einen Termin beim Migrationsamt in St. Gallen wahrnehmen müssen.
Diese Daten werden für längstens fünf Jahre gespeichert und müssen folglich in diesem Rhythmus erneuert werden. Die ausländischen Personen werden direkt vom Migrationsamt zu einem vorgegebenen Termin schriftlich eingeladen.
Somit müssen alle Betroffenen persönlich nach St. Gallen reisen und sich dort mit einem heimatlichen Reisedokument ausweisen. Die Ausländerausweise im Kreditkartenformat werden für den ganzen Kanton zentral produziert und per Einschreiben direkt an die ausländische Person zugestellt.
Voraussetzung dafür ist, dass bereits bei der Gesuchseinreichung beim Einwohneramt die Gebühren entrichtet sowie der bestehende Ausländerausweis abgegeben worden ist.