Videoüberwachung auf den öffentlichen Anlagen Rothenburgs
Wie die Gemeinde Rothenburg berichtet, hat der Gemeinderat beschlossen, an ausgewählten Standorten eine Videoüberwachung einzuführen.
In den vergangenen Jahren kam es auf den öffentlichen Anlagen der Gemeinde Rothenburg vermehrt zu Littering und Sachbeschädigungen mit hohen Schadensummen. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, eine Videoüberwachung an ausgewählten Standorten einzuführen.
Nach einer Häufung von Schadenereignissen im ersten Halbjahr 2021 hat der Gemeinderat bereits an seiner Sitzung vom 10. Juni 2021 eine Intensivierung der Kontrollgänge des Gemeindesicherheitsdiensts beauftragt.
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Gemeinderats, der Polizei, der Hauswartung, des Werkdiensts, der Jugendanimation und der Abteilung Sicherheit Gemeindeliegenschaften hat zudem diverse mittel- und langfristige Massnahmen zur Steigerung der Sicherheit auf den öffentlichen Anlagen geprüft. Ziel der Arbeitsgruppe war, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen, ohne dabei die Nutzung der öffentlichen Anlagen einzuschränken.
Mittels präventiver Aktionen in der Schule und von der Jugendarbeit sollen Jugendliche für das Thema weiter sensibilisiert und so der zunehmenden Problematik entgegengewirkt werden. Ergänzend dazu werden neu die öffentlichen Anlagen an ausgewählten Standorten mit Videokameras überwacht. Diese sollen einerseits eine präventive Wirkung haben und andererseits bei strafbaren Handlungen bei der Aufklärung helfen.
Das Video- und Bildmaterial wird mit fix montierten Kameras auf den Schulanlagen, bei der Chärnshalle sowie beim Werkhof aufgezeichnet und während sieben Tagen auf einem gesicherten Server in der Schweiz gespeichert.
Keine direkte Personenüberwachung
Die Aufzeichnung erfolgt ereignisbezogen, nur wenn eine Bewegung im entsprechend gekennzeichneten Bereich stattfindet. Die Videokameras haben nicht den Zweck, Personen zu überwachen. Die Daten werden nur bei Vorliegen eines Straftatbestands durch die autorisierten Personen gesichtet und der Strafverfolgungsbehörde weitergeleitet.
Sollte es zukünftig an weiteren Standorten zu wiederholten strafbaren Handlungen kommen, können nach erfolgter Anordnung zusätzliche Standorte ins bestehende System eingebunden werden.