Horgen: Neue AGB für Solarstrom-Herkunftsnachweise in Kraft
Wie die Gemeinde Horgen angibt, wurden die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Abtretung von Herkunftsnachweisen per sofort in Kraft gesetzt.

Eigentümer von Solaranlagen erhalten pro Kilowattstunde (kWh) für ihren überschüssigen Solarstrom, den sie ins Netz zurückspeisen, eine Einspeisevergütung von den Werken Horgen.
Damit ist aber noch nirgends erfasst, dass es sich um Solarstrom mit einem ökologischen Mehrwehrt handelt.
Um dies zu belegen, vergibt die Pronovo pro kWh eingespeisten Solarstrom ein Zertifikat für den ökologischen Mehrwehrt, den sogenannten Herkunftsnachweis (HKN).
Die Werke Horgen kaufen diese HKN den Horgner Solarstrom-Produzenten gemäss den Strompreisen der Gemeinde Horgen ab.
Transparente Solarstromkennzeichnung
Damit können die Werke in der Stromkennzeichnung den Anteil lokal produzierten Solarstroms ausweisen.
Bisher wurde dies von den Werken bei den Solaranlagen-Eigentümern individuell angefragt und anschliessend einzeln mittels Vertrag abgewickelt.
Durch eine Anpassung der AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen), welche von den Solar-Eigentümern unterschrieben werden, wird dieser Ablauf vereinfacht.
Der Gemeinderat hat die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Abtretung von Herkunftsnachweisen genehmigt und setzt diese per sofort (Stand ist der 20. November 2023) in Kraft.