Horgen

Horgen: Pflanzen entlang von Strassen und Wegen schneiden

Nau.ch Lokal
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Pfnüselküste,

Wie die Gemeinde Horgen berichtet, sind Grundstückbesitzer entlang von Strassen verpflichtet, überhängende Bäume und Sträucher zurückzuschneiden.

Katholische Kirche St. Josef in Horgen.
Katholische Kirche St. Josef in Horgen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Wenn Pflanzen aus den Gärten in den öffentlichen Strassenraum hineinragen, schränken diese die Benutzbarkeit der Strassen und Wege stark ein.

Betroffen sind die Fussgänger, die besonders bei Regenwetter gezwungen sind, das Trottoir zu verlassen und auf die Strasse auszuweichen.

Auch die öffentlichen Dienste (Kehrichtabfuhr, Strassenreinigung et cetera) werden dadurch beeinträchtigt.

Nach den geltenden Vorschriften dürfen Hecken, Bäume und Sträucher nicht in den Strassen- beziehungsweise Trottoirraum hineinragen.

Richtlinien für Pflanzenschnitt

Sie müssen so geschnitten werden, dass über Gehwegen eine Höhe von mindestens 2,65 Meter, über Strassen von 4,5 Meter frei bleibt.

Hecken et cetera müssen bis zur Hinterkante des Trottoirs zurückgeschnitten sein.

Deshalb die Bitte an alle Gartenbesitzer und Liegenschaftsverwaltungen, die Pflanzen, welche die genannten Masse nicht einhalten, zurückzuschneiden.

Bürger werden gebeten, das Grüngut unentgeltlich den nächsten Grünabfuhren mitzugeben. Wenn die Pflanzen bereits zurückgeschnitten wurden, dankt die Gemeinde dafür.

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