Horgen

Mann (37) steht wegen Tötung der Freundin vor Obergericht

Vor dem Zürcher Obergericht muss sich am Dienstag ein 37-jähriger Deutscher verantworten, der im Juli 2019 seine Freundin umbrachte.

Zürcher Obergericht Boppelsen
Blick auf das Zürcher Obergericht. - Keystone

Das Bezirksgericht Horgen hatte den Mann im Jahr 2021 wegen Mordes zu 15 Jahren Freiheitsstrafe und 12 Jahren Landesverweisung verurteilt. Gemäss Urteil brachte er die 24-jährige Frau in der gemeinsamen Wohnung in Au-Wädenswil ums Leben.

Auslöser war, dass sie ihm mitteilte, dass sie sich in einen anderen Mann verliebt habe und sich von ihm trennen wolle. An jenem frühen Sonntagmorgen im Juli 2019 betrat der Beschuldigte das Schlafzimmer der Frau, in der Hand eine Champagnerflasche.

Mord aus Eifersucht, Rache und Verzweiflung

Er schlug der Frau die Flasche mehrmals auf den Kopf, würgte sie, bis sie sich nicht mehr regte, holte schliesslich in der Küche ein Fleischmesser und rammte es ihr sechsmal in den Oberkörper.

Nach der Tat legte der Mann einen mehrere Tage zuvor geschriebenen Brief, in dem er die Tat und eine Selbsttötung ankündigte, auf den Wohnzimmertisch und verliess die Wohnung. Den damals neun Monate alten gemeinsamen Sohn liess er bei der toten Mutter zurück. Er fuhr nach Zürich und stellte sich der Polizei.

Erster Prozess 2021 – Tat als Mord qualifiziert

Das Bezirksgericht Horgen qualifizierte die Tat beim ersten Prozess im Jahr 2021 als Mord. Das Vorgehen des grundsätzlich geständigen Beschuldigten sei brutal, kaltblütig und skrupellos gewesen. Er habe aus Eifersucht, Rache und Verzweiflung gehandelt. Das Gericht ordnete eine ambulante Therapie während des Strafvollzugs an.

Der Staatsanwalt hatte jedoch eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und eine Landesverweisung von 15 Jahren gefordert. Der Verteidiger hatte für eine Einstufung als – milder bestrafte – vorsätzliche Tötung plädiert.

Angemessen sei eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren und drei Monaten mit ambulanter Therapie. Die Landesverweisung sei auf acht Jahre zu beschränken. Nun muss sich das Obergericht mit den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung befassen.

Kommentare

User #3040 (nicht angemeldet)

Sehr sanfte Strafe. Umglaublich

User #4974 (nicht angemeldet)

So gaht's aber nid Erwin!

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