Neues amtliches Publikationsorgan in Horgen
Wie die Gemeinde Horgen informiert, werden die amtlichen Publikationen der Gemeinde ab 1. April 2022 auf dem digitalen Amtsblatt «ePublikation» publiziert.

Die Publikationen gemäss Planungs- und Baugesetz (PBG) werden bereits heute im digitalen Amtsblatt des Kantons Zürich publiziert, welches ebenfalls auf «ePublikationen» basiert.
Die amtlichen Publikationen werden wöchentlich am Dienstag oder Freitag veröffentlicht und sind rechtswirksam. Zusätzliche Informationskanäle wie die Website der Gemeinde Horgen, Printmedien, der Schaukasten vor dem Gemeindehaus und so weiter, dienen weiterhin der Information, sind jedoch nicht rechtswirksam.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Horgen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.