Revision Nutzungsplanung – Bildung einer Planungskommission

Die letzte Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) Oberrieden wurde im Jahr 2013 abgeschlossen.

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Schnupperlehre -Kauffrau/Kaufmann EFZ Öffentliche Verwaltung. - unsplash

Die letzte Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) Oberrieden wurde im Jahr 2013 abgeschlossen. Aufgrund von Gesetzesänderungen, der kantonalen Richtplanung und der Regionalplanung besteht in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf.

Zum Start eines längeren Planungsprozesses hat der Gemeinderat das entsprechende Vorgehen festgelegt. Als Erstes wird in einem «Masterplan räumliche Entwicklung Siedlung und Landschaft» aufgezeigt, wo und wie Oberrieden noch Möglichkeiten hat, zu wachsen. Bevor aber neues Land eingezont wird, muss das Potenzial für die innere Verdichtung erhoben werden.

Gleichzeitig soll mit einer Verkehrsstudie das Strassen- und Wegnetz überprüft und die Verkehrsflüsse von heute und in Zukunft analysiert werden. Im daraus entwickelten «Verkehrsrichtplan» wird dann der Handlungsspielraum für gestalterische und bauliche Massnahmen an unseren Stassen vorbereitet.

Aufgrund von gesetzlichen Fristen muss die Gemeinde in nächster Zeit die BZO an das kantonale Planungs- und Baugesetz anpassen und entscheiden, ob sie eine kommunale Mehrwertabgabe einführen will. Weitere Teilplanungen sind die Ausscheidung der Gewässerräume und Natur-Gefahrenzonen, die Streichung der Strassenbaulinien in der Kernzone sowie die Seeufergestaltung.

Eine Planungskommission wird eingesetzt

Zur politischen Begleitung der Planungsarbeiten wird eine Planungskommission eingesetzt. Diese soll aus Vertretungen von Gemeinderat, Baukommission, Parteien und Organisationen zusammengesetzt sein.

Mit den Planungsarbeiten wird Anfang 2021 gestartet. Für die fachliche Beratung wird wiederum das Ortsplanungsbüro Planpartner beauftragt. Für die Überprüfung des Verkehrssystems sowie die Erstellung des Verkehrsrichtplans wird ein spezialisiertes Verkehrsplanungsbüro beigezogen.

Mit ersten Ergebnissen wird im Sommer 2021 gerechnet. Dann soll die Öffentlichkeit auch über den inhaltlichen Stand und die Möglichkeiten zur Mitwirkung orientiert werden.

Grundeigentümerverbindliche Festsetzungen fliessen schliesslich in eine Revision der Bauordnung und des Zonenplans ein. Wann diese Planungsinstrumente öffentlich aufgelegt werden, beziehungsweise darüber abgestimmt werden kann, ist im Moment noch offen.

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