Raduner-Brandfall: Staatsanwaltschaft will Anklage erheben

Der Grossbrand auf dem ehemaligen Raduner-Areal in Horn TG beschäftigt weiterhin die Justiz: Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, Anklage zu erheben. Es geht um Brandstiftung und versuchten Betrug.

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Verwaltung (Symbolbild). - Der Bundesrat

Generalstaatsanwalt Stefan Haffter bestätigte am Montag einen Bericht der Onlineplattform «Die Ostschweiz, wonach die Strafuntersuchung abgeschlossen ist und den Parteien Anfang April 2019 eine Parteimitteilung zugestellt wurde. Darin sei den Parteien mitgeteilt worden, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse beabsichtige, das Verfahren zur Anklage zu bringen.

Angeklagt werden soll wegen Brandstiftung und versuchtem Betrug, so Haffter. Die Parteien hätten nun die Möglichkeit innert einer Frist von 14 Tagen allfällige Zivilforderungen einzureichen und allfällige Beweisanträge zu stellen.

Ob gegen einen Verdächtigen, der nach dem Brand vorübergehend in Untersuchungshaft war, weiter ermittelt wird, wollte Haffter nicht sagen. Weitere Auskünfte würden zur Zeit nicht erteilt.

Brandstiftung vermutet

Am 3. August 2015 waren auf dem Raduner-Areal am Bodensee mehrere Lagerhallen in Brand geraten. Das Feuer brach in einem Gebäude aus, in dem Flohmarktartikel gelagert wurden. Über 200 Feuerwehrleute standen während zwei Tagen im Einsatz. Die Armee half mit Helikoptern beim Löschen.

Personen kamen nicht zu Schaden. Ein technischer Defekt oder eine natürliche Brandursache wie ein Blitzeinschlag konnte ausgeschlossen werden. Die Thurgauer Staatsanwaltschaft ermittelt seither wegen Brandstiftung.

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