Hundesteuer 2022 in Breil/Brigels
Wie die Gemeinde Breil/Brigels berichtet, werden Hundehalter aufgefordert, ihre Vierbeiner anzumelden und die Hundesteuer zu zahlen.
Die Höhe der Gebühr beträgt für einen Hund 75 Franken, für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt 150 Franken. Für Welpen beziehungsweise bis die ersten drei Monate ist die Gebühr gratis.
Für Ersthundehalter
Die Gemeinde muss informiert werden: Die Gemeindeverwaltung erstellt einen Account in der Hundedatenbank AMICUS. (Die Zugangsdaten erhaltet man per Post.) Bevor sich jemand dazu entschliesst, sich einen Hund anzuschaffen, gibt es die Möglichkeit, einen theoretischen Kurs SKN zu absolvieren. (Die Kursbestätigung kann in der Gemeinde eingereicht werden.). Der Hundehalter muss Vorkehrungen treffen, damit der Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet.
Chip
Der Hund ist bereits gechipt: Der Vorbesitzer muss den Hund via AMICUS dem neuen Hundehalter weitergeben. Dazu benötigt der Vorbesitzer die «Personen ID» des Nachfolgers. Dann kann sich der neue Besitzer unter AMICUS einloggen und den Hund in sein Konto annehmen. (Auch beim Tierarzt oder der Gemeinde können dies erledigen.)
Der Hund ist noch nicht gechipt: Dann müssen die Besitzer mit dem Hund zum Tierarzt, dieser wird ihn chipen, in der AMICUS Datenbank erfassen und den Besitzer zuordnen.
Wird der Hund vom Ausland eingeführt? Dann müssen die Hundebesitzer mit dem Hund innerhalb von zehn Tagen zu einem Schweizer Tierarzt. Dieser wird den Besitzern den Hund via AMICUS zuordnen.
Hundesteuer
Die Gemeinde ist wie folgt zu orientieren: innerhalb von 30 Tagen seit der Anschaffung des Hundes, innerhalb von drei Monaten seit der Geburt des Hundes (Züchter) oder innerhalb von 30 Tagen seit dem Zuzug. Die Hundesteuer wird pro Rata für das laufende Jahr ausgerechnet. Im folgenden Jahr erhält der Besitzer dann automatisch eine Rechnung mit der Hundesteuer.
Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde Breil/Brigels zu finden.