Wie die Gemeinde Ilanz/Glion mitteilt, ist auf der Gemeindewebseite ein Online-Formular verfügbar, welches durch den Verein auszufüllen und einzureichen ist.
Sportplatz in Ilanz.
Sportplatz in Ilanz. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Seit 1. Januar 2023 sind das Gesetz und die Verordnung über die Förderung der Gesundheit, Prävention und Sport in Kraft.

Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass Investitionen in Anlagen und Materialien, Sportanlässe sowie der Trainings- und Wettkampfbetrieb von Vereinen mit einem finanziellen Beitrag gefördert werden.

Auf die Jugend und Sport (J+S) Förderung des Trainings- und Wettkampfbetriebs möchte die Gemeinde alle im Verein aktiven Kinder und Jugendlichen zwischen 5 und 20 Jahren und deren Erziehungsberechtigte aufmerksam machen.

Wohnort der Kinder ist ausschlaggebend für Förderung

Pro J+S beitragsberechtigter Trainingsstunde oder Wettkampfeinsatz, pro jugendlicher Person, welche in der Gemeinde Ilanz/Glion wohnhaft ist, können diese Beiträge geltend gemacht werden.

Ausschlaggebend ist der Wohnort der Kinder und Jugendlichen und nicht der Standort des Vereines. Die Eingaben haben über den jeweiligen Verein zu erfolgen.

Auf der Internetseite der Gemeinde Ilanz/Glion ist ein Online-Formular verfügbar, welches durch den Verein auszufüllen und einzureichen ist.

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