Laax erinnert an das Feuerwerkverbot
Wie die Gemeinde Laax informiert, ist das Abbrennen von Feuerwerk auf dem ganzen Gemeindegebiet verboten.
Der Gemeinderat Laax erinnert die Bevölkerung, dass das Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Gemeindegebiet nicht gestattet ist.
An der Gemeindeversammlung vom 14. September 2022 hat das Stimmvolk der Gemeinde Laax entschieden, ein Feuerwerkverbot für das ganze Gemeindegebiet zu erlassen.
Artikel 18 und Artikel 36 des Gesetzes über die öffentliche Ruhe und Ordnung sowie die Ladenöffnungszeiten in der Gemeinde Laax (Polizeigesetz) wurden geändert.
Die Änderung gilt ab sofort. Artikel 18 und 36 können auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.