Wie die Gemeinde Innertkirchen informiert, werden die Angehörigen gebeten, die Gräber auf dem Friedhof Büron bis 28. April 2023 zu räumen.
Das Gemeindehaus von Innertkirchen.
Das Gemeindehaus von Innertkirchen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Angehörigen werden gebeten, bis 28. April 2023 die Grabmäler, Pflanzen und allfälligen weiteren Gegenstände auf Gräbern Nummer 913 bis 920 mit Grabjahrgang 1997 zu entfernen.

Sämtliches Material, welches nach Ablauf dieser Frist nicht entfernt worden ist, wird durch die Gemeinde geräumt. Es wird entschädigungslos darüber verfügt.

Mit Änderung des Friedhofsreglements erfolgt die Gräberräumung per 1. Januar 2022 durch die Gemeinde kostenlos.

Bei Fragen steht den Bürgern die Gemeindeschreiberei Innertkirchen zur Verfügung.

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