Gemeinde Matten plant mit Aufwandüberschuss im Budget 2024
Wie die Gemeinde Matten mitteilt, weist das Budget 2024 bei einer unveränderten Steueranlage einen Aufwandüberschuss in der Höhe von 553'450 Franken aus.
Im Rahmen seiner Beratungen setzte sich der Gemeinderat eingehend mit dem Budget 2024 auseinander.
Er wird dabei der Gemeindeversammlung vom Freitag, 8. Dezember 2023, ein Budget für das Jahr 2024 unterbreiten, welches im Gesamthaushalt einen Aufwandüberschuss von 592'980 Franken aufweist.
Der allgemeine Haushalt (Steuerhaushalt) ohne Spezialfinanzierungen schliesst mit einem Aufwandüberschuss von 553'450 Franken ab.
Das Budget 2024 basiert auf einer unveränderten Steueranlage von 1,88 Einheiten für Steuern auf Einkommen und Vermögen der natürlichen und juristischen Personen sowie auf einer ebenfalls unveränderten Liegenschaftssteuer von 1,5 Prozent des amtlichen Wertes.
Die Verschuldung ist tragbar
Die Selbstfinanzierung ist auch im Jahre 2024 negativ und der Finanzierungsfehlbetrag beträgt 865'760 Franken.
In den Rechnungsjahren 2021 und 2022 konnten dank des Finanzierungsüberschusses Schulden abgebaut werden.
Die Verschuldung ist momentan tragbar, aber die Entwicklung muss auch in den kommenden Jahren im Auge behalten werden.
Im Bereich des Abfallwesens beträgt der Bestand der Spezialfinanzierung Abfallentsorgung 560'014,05 Franken.
Bei der Einkommenssteuer wird mit einer Zunahme gerechnet
Für das Jahr 2024 wird mit einem Aufwandüberschuss von 39'530 Franken gerechnet.
Die Spezialfinanzierung Abfall wird per Ende des Jahres 2024 einen Bestand in der Höhe von voraussichtlich 476'000 Franken aufweisen.
Bei den Einkommenssteuern der natürlichen Personen wird nach dem Rückgang in den Jahren 2021 und 2022 im laufenden Jahr mit einer Zunahme des Ertrages gerechnet.
Trotz unsicherer wirtschaftlicher Lage konnte die Basis für die Prognose der Folgejahre um drei Prozent erhöht werden.
Der Aufwandüberschuss für 2024 kann gedeckt werden
Der Gemeinderat geht im Jahre 2024 von einem Wachstum von zwei Prozent aus und auch in den Folgejahren sollte ein moderates Wachstum eintreten.
Das per 1. Januar 2016 bestehende Verwaltungsvermögen muss linear innert zwölf Jahren abgeschrieben werden und belastet die Erfolgsrechnung bis ins Jahr 2027 mit jährlich 503'000 Franken.
Der Bilanzüberschuss der Vorjahre beträgt per 31. Dezember 2022 3'603'503,03 Franken. Somit kann der Aufwandüberschuss 2024 gedeckt werden.