Wie die Gemeinde Innertkirchen meldet, wurde sie im Testament eines verstorbenen Einwohners als Alleinerbin seines Vermögens bestimmt.
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Ein Testament wird verfasst. Das kam wegen dem Coronavirus häufiger vor. - dpa
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Ein im Jahr 2019 verstorbener Einwohner aus Innertkirchen hat die Gemeinde per Testament als Alleinerbin eingesetzt. Das Vermögen von 752'375,74 Franken wird der Gemeinde ohne Zweckbestimmung vermacht.

Damit das Geld aus der Erbschaft für sinnvolle und nachhaltige Projekte zur Verfügung gestellt werden kann, wird ein Reglement zur Ausrichtung von Beiträgen genehmigt.

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