Hasliberg

Neuer Abteilungsleiter der Infrastruktur Hasliberg gewählt

Wie die Gemeinde Hasliberg mitteilt, wurde Reto von Bergen als langjähriger Mitarbeiter nun zum Abteilungsleiter der Infrastruktur gewählt.

Hasliberg-Congress und die Gemeindeverwaltung Hasliberg.
Hasliberg-Congress und die Gemeindeverwaltung Hasliberg. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Nachdem der langjährige Mitarbeiter Reto von Bergen bereits ad interim die Abteilung Infrastruktur geführt hat, konnte ihn der Gemeinderat zum neuen Abteilungsleiter wählen.

Esther Isler, welche seit rund einem Jahr insbesondere die Aufgaben des Bauinspektorats wahrnimmt, wurde zur stellvertretenden Abteilungsleiterin befördert und besucht ab dem Frühjahr 2023 den Diplomlehrgang zur bernischen Bauverwalterin.

Begleitet durch die beiden externen Mandatsnehmer Jürg Aegerter und Nadja Brönnimann wird die Abteilung strukturiert sowie eruiert, in welchem Umfang beziehungsweise für welche Aufgaben noch eine Stelle auszuschreiben ist.

Der Gemeinderat ist erfreut, dass die beiden Mitarbeitenden bereit sind, in ihren neuen Funktionen zusätzliche Verantwortung zu übernehmen.

Ein gebundener Nachkredit wurde für die externen Fachpersonen genehmigt

Er hat aber auch erkannt, dass die externe Unterstützung nicht wie geplant bereits ab Juli 2023 von heute 60 auf 40 Prozent reduziert werden kann.

In den ersten beiden Monaten des Jahres hat sich zum Beispiel im Vergleich zum Vorjahr die Anzahl der eingegangenen Baugesuche von 7 auf 15 mehr als verdoppelt.

Der Gemeinderat hat einen gebundenen Nachkredit von 36'000 Franken genehmigt, damit die beiden externen Fachpersonen bis im Dezember 2023 im bisherigen Rahmen von gesamthaft 60 Prozent die Abteilung Infrastruktur fachlich unterstützen können.

Befürwortung der Initiative Candinas

Der Gemeinderat unterstützt die parlamentarische Initiative des Nationalrates Martin Candinas, welche verlangt, dass das Bundesgesetz über die Zweitwohnungen anzupassen ist, sodass bei der auf 30 Prozent der Hauptnutzfläche beschränkten Erweiterung von altrechtlichen Wohnungen gleichzeitig die Schaffung von neuen Wohnungen zulässig ist.

Auch sollen bei einem Abbruch und Wiederaufbau eines betroffenen Objekts eine Erweiterung der Hauptnutzfläche um 30 Prozent, die Schaffung zusätzlicher Wohnungen und eine Standortverschiebung auf demselben Grundstück möglich sein.

Der anstehende Mieterwechsel in der Wohnung Süd im Gemeindehaus wird genutzt, um den Parkettboden abzuschleifen, die beiden Bäder zu sanieren und die Wände neu zu streichen.

Zu Lasten der Erfolgsrechnung wurde ein Nachkredit von 37'000 Franken genehmigt, der mit einer Entnahme aus der Spezialfinanzierung Liegenschaften Finanzvermögen finanziert werden kann.

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