Neue Verordnung für die Allwetterplatznutzung in Vechigen
Wie die Gemeinde Vechigen meldet, wurde per 1. Oktober 2023 eine Verordnung für Nutzung des Allwetterplatzes sowie Anpassung der Gebührenverordnung erlassen.
Der Gemeinderat verabschiedete für die Benutzung des Allwetterplatzes eine Verordnung. Diese tritt per 1. Oktober 2023 in Kraft.
Grundsätzlich soll der Allwetterplatz, welcher zwischen dem Mehrzweckgebäude in Boll und der Schulanlage Stämpbach in einer Zone für öffentliche Nutzung liegt, nicht als dauernder Parkplatz benutzt werden können.
Einzelne Ausnahmen sind in der Verordnung vorgesehen.
Tarifanpassung und Gebührenänderung ab Oktober 2023
Dabei wurde auch die Tarifgestaltung angepasst, was einer Änderung der Gebührenverordnung vom 16. September 2022 bedurfte.
Diese Änderung tritt ebenfalls per 1. Oktober 2023 in Kraft.
Die beiden Erlasse können auf der Webseite der Gemeinde eingesehen oder bei der Präsidialabteilung Vechigen bezogen werden.