Pflanzenkrankheit Feuerbrand muss nicht mehr gemeldet werden

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Bantiger,

Neu ist die Pflanzenkrankheit Feuerbrand nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig. Die Gemeinde Ittigen empfiehlt, einen Verdacht trotzdem zu melden.

Bezirk March
Die Blüten eines an Feuerbrand erkrankten Hochstamm-Birnenbaum in der March (Archivbild). - Keystone

Seitdem 1. Januar gilt das neue Pflanzengesundheitsrecht. Grundsätzlich ist Feuerbrand, eine durch Bakterien ausgelöste Pflanzenkrankheit, ab diesem Jahr nicht mehr melde- und bekämpfungspflichtig. Das heisst, die Kontrollen werden massiv reduziert und es wird stärker auf die Eigenverantwortung gesetzt.

Kernobstbäume besonders betroffen

In einem 500-Meter-Radius rund um schützenswerte Objekte, wie beispielsweise Erwerbsobstanlagen, müssen die Besitzerinnen und Besitzer die Wirtspflanzen des Feuerbrands selber kontrollieren. Dazu gehören beispielsweise Quitte, Apfel, Birne oder Zierbirne sowie diverse Ziergehölze.

Feuerbrand-Verdacht trotzdem melden

Die Gemeinde Ittigen empfiehlt, Verdacht auf Feuerbrand an Pflanzen weiterhin der zuständigen Stelle, der Feuerbrandkontrolleurin Madeleine Aeschimann, zu melden. Denn Feuerbrand bleibt trotz geändertem Bekämpfungsregime insbesondere für Kernobstbäume eine gefährliche Bakterienkrankheit.

Aufgrund der grossen Verschleppungsgefahr sollen betroffene, absterbende Pflanzenteile nicht berührt werden. Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf der Gemeindewebsite von Ittigen.

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