Stettlen

Stettlen: Sanierung Bernapark ist genehmigt

Gemeinde Stettlen
Gemeinde Stettlen

Bantiger,

Wie die Gemeinde Stettlen mitteilt, hat der Kanton eine Überbauungsordnung erarbeiten lassen, die vom Regierungsrat mit der Baubewilligung bewilligt wurde.

Stettlen mit Bernapark und dem Bantiger im Hintergrund.
Stettlen mit Bernapark und dem Bantiger im Hintergrund. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Ab August 2024 wird die kantonale Schule für Gestaltung Bern und Biel ihren Betrieb im Bernapark aufnehmen.

Damit die entsprechenden Gebäude saniert und teilweise erweitert werden können, hat der Kanton eine Kantonale Überbauungsordnung (KÜO) erarbeiten lassen, die am 22. Juni 2022 vom Regierungsrat zusammen mit der Baubewilligung genehmigt wurde.

Die Schule für Gestaltung Bern und Biel ist ein Kompetenzzentrum für die Berufsausbildung gestalterischer und künstlerischer Berufe.

Sie bietet Vor-, Grund- und Weiterbildung in Vollzeit- oder berufsbegleitenden Lehrgängen für gestalterische Tätigkeiten am Arbeitsmarkt.

Mietvertrag für zehn Jahre

Die Räumlichkeiten werden von der Bernapark AG an den Kanton vermietet. Der Mietvertrag wurde vorläufig für zehn Jahre abgeschlossen.

Die baulichen Investitionen werden im Hinblick auf eine dauerhafte Nutzung getätigt.

Zurzeit läuft die Revision der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Stettlen (Ortsplanungsrevision).

Industrie- und Gewerbezone soll umgewandelt werden

Nach deren Genehmigung wird die Kantonale Überbauungsordnung voraussichtlich aufgehoben und in die Zonenordnung der Gemeinde überführt.

Es ist geplant, die heutige Industrie- und Gewerbezone in eine Zone mit Planungspflicht für Wohnen und Gewerbe umzuwandeln.

Im Zusammenhang mit dem Erlass der KÜO wurde von Gesetzes wegen die Abschöpfung von Planungsmehrwert geprüft.

Die Berechnungen ergaben, dass für die nächsten zehn Jahre kein Mehrwert resultiert respektive die Investitionen den Ertrag bei Weitem übersteigen.

Erschliessung des Bernaparks mit einem Kreisel ab Bernstrasse

Spätestens nach zehn Jahren ist eine Aktualisierung der Schätzung vorzunehmen, wobei die Abschöpfung von Planungsmehrwert ohnehin im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision ein Thema sein wird.

Der Kanton als Eigentümer der Bernstrasse hat unter anderem eine Anpassung im Bereich Einmündung Schwandiweg mit einem Kreisel mittels Strassenplan genehmigt.

Mit dem Start der Bauarbeiten ist ab 2024 zu rechnen.

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