15 Eingaben zum Gemeindestrassenplan Wattwil noch in Bearbeitung
Die Mitwirkung der Ortsplanung Wattwil wurde rege genutzt. Der Gemeinderat sieht Akzeptanz gegenüber der neuen Grundordnung für die raumplanerischen Belange.
Wie die Gemeinde Wattwil mitteilt, sind während der Mitwirkungsfrist zur Gesamtrevision der Ortsplanung vom Januar bis Mai 2024 rund 60 Eingaben eingegangen.
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass die Mitwirkung rege genutzt wurde und dabei Akzeptanz gegenüber der neuen Grundordnung für die raumplanerischen Belange besteht. Sämtliche Eingaben wurden einer ersten Sichtung unterzogen und mögliche Stossrichtungen festgelegt.
Zwischenzeitlich liegt für eine weitere Beurteilung und Bearbeitung auch der Vorprüfungsbericht des Amts für Raumentwicklung und Geoinformation (Areg) des Kantons St.Gallen vor.
Mitwirkungsverfahren motiviert Gemeinderat zu mehreren Änderungen
Die Raumplanungskommission hat im Auftrag des Gemeinderates die rund 45 Mitwirkungsanträge und Eingaben zum Rahmennutzungsplan geprüft. Abzuwarten bleibt der Vorprüfungsbericht zur Gewässerraumfestlegung im Zonenplan.
Die rund 15 eingegangenen Eingaben und Anträge zum Gemeindestrassenplan sowie die Hinweise im entsprechenden Vorprüfungsbericht des Tiefbauamtes sind derzeit noch in Bearbeitung.
Mit verschiedenen Grundeigentümern von potenziellen Auszonungsflächen am Siedlungsrand fanden Gespräche statt. Als Massnahmen zur Baulandverflüssigung ist vorgesehen, mit mehreren Eigentümern von grösseren Flächen Vereinbarungen zur absehbaren Realisierung eines Bauvorhabens abzuschliessen.
Der Gemeinderat sieht aufgrund des Mitwirkungsverfahrens folgende Änderungen am Rahmennutzungsplan vor:
Verzicht auf Freihaltezonen: Auswirkungen auf die Kapazität und die Dichteziffer
Gemäss Areg kann mit der Umzonung keine Reduktion der Wohn- und Mischzonen erreicht werden (nur der Dichteziffer). Es wird daher darauf verzichtet. Damit kann mehreren Mitwirkungsanträgen entsprochen werden.
Gebiet Bleiken: Umzonung von WG3 in Arbeitszone
Auf die Umzonung von WG3 in Arbeitszone soll vorerst verzichtet werden, da für kurzfristige Ansiedlungen bereits andere Arbeitszonenflächen zur Verfügung stehen sollen beziehungsweise im neuen Zonenplan festgelegt werden. Damit kann mehreren Mitwirkungsanträgen entsprochen werden.
Thurbogen bzw. «Talgebiet»: Aufzonung auf K20 oder höher (anstelle K17)
Es soll eine Verdichtung an zentraler Lage stattfinden. Daraus folgt, dass die geplante K17 im Bereich Thurbogen, Gebiet Rickenstrasse/Rollen und Ebnaterstrasse auf K20 erhöht wird.
Eine höhere Aufzonung in der Grundordnung lehnt der Gemeinderat ab. Damit kann mehreren Mitwirkungsanträgen entsprochen werden.
Bleiken Süd: Umsetzung TZP-Verfahren
Das sistierte Teilzonenplanverfahren wird in die Ortsplanungsrevision integriert. Die Eliminierung der Naturgefahr (Hochwasser) soll mit dem Bau eines vorgezogenen Dammes gegen den Rickenbach hin erfolgen. Abklärungen betreffend ÖV-Erschliessung laufen.
Bleiken: Freihaltezone
Die SOB beantragt aufgrund des geplanten Baudienstzentrums auf diese Umzonung bis auf Weiteres zu verzichten. Dies würde eine Entwicklung von Bahninfrastrukturanlagen zwischen den Geleisen verhindern.
Ein möglicher Ersatz einer Freihaltezone soll auf einem anderen Grundstück vorgesehen werden. Der Zonenplan wird entsprechend angepasst.
Quartier Bergli: Einordnungspflicht
Darauf kann verzichtet werden, da mit dem bestehenden Überbauungsplan bereits ausreichende Regelungen bestehen, mit welchen das angestrebte Ziel erreicht wird. Die Fläche der Einordnungspflicht wird reduziert. Damit kann einem Mitwirkungsantrag entsprochen werden.
Weiteres Vorgehen
Derzeit wird die schriftliche Beantwortung aller Eingaben und Anträge zum Rahmennutzungsplan sowie zum Gemeindestrassenplan vorbereitet und der Abschluss des Rahmennutzungs- und Gemeindestrassenplans vorangetrieben. Voraussichtlich im Mai wird eine weitere Informationsveranstaltung für die Bevölkerung stattfinden.
Anschliessend ist im Frühjahr/Sommer die öffentliche Auflage zur Gesamtrevision der Ortsplanung vorgesehen.