Bütschwil-Ganterschwil

Bevölkerungsumfrage zu Projekten in Bütschwil-Ganterschwil

Nau.ch Lokal
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Toggenburg,

Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil schreibt, analysiert sie das negative Abstimmungsergebnis zu den Strassenprojekten mit einer Bevölkerungsumfrage.

Bütschwil-Ganterschwil
Das Gemeindehaus Bütschwil-Ganterschwil - Screenshot Google Maps

Am 19. November 2023 hat die Stimmbürgerschaft von Bütschwil-Ganterschwil die Anträge des Gemeinderats zum Kantonsstrassenprojekt Ottilienstrasse sowie zum Gemeindestrassenprojekt Landstrasse an der Urne deutlich abgelehnt.

Über die Gründe, die zur Ablehnung der beiden Strassenbauprojekte führten, kann zurzeit nur spekuliert werden.

Um für das weitere Vorgehen die richtigen Schlüsse zu ziehen, hat der Gemeinderat deshalb beschlossen, das Abstimmungsergebnis einer vertieften Analyse zu unterziehen.

Die Ergebnisse werden im zweiten Quartal 2024 erwartet.

Es muss Klarheit geschaffen werden

Für die weitere Planung muss zudem Klarheit über die zukünftige Klassierung der Ottilien- und der Langenrainstrasse geschaffen werden.

Die Interessengruppe Keflam möchte, dass anstelle der Ottilienstrasse die Langenrainstrasse ins Kantonsstrassennetz aufgenommen wird.

Ende November 2023 wurde im Kantonsrat mittels Motion ein entsprechender Vorstoss eingereicht. Die wegweisende Antwort der Regierung ist noch ausstehend.

Nichtsmachen ist keine Option

Der Gemeinderat anerkennt das Abstimmungsergebnis vom 19. November 2023 und nimmt dieses ernst.

Gleichzeitig betrachtet er den baulichen Zustand der Ottilien- und der Landstrasse mit gewisser Sorge.

Eine umfassende Sanierung der Strassen sowie der in die Jahre gekommenen Werkleitungen ist unumgänglich. Dabei gilt es, den heutigen Nutzungsbedürfnissen Rechnung zu tragen.

Kantonsstrassenprojekt Wilerstrasse

Bis für die Land- und die Ottilienstrasse mehrheitsfähige Lösungen vorliegen, wird sich der Gemeinderat beim kantonalen Tiefbauamt für eine zeitnahe Umsetzung des Kantonsstrassenprojekts Wilerstrasse einsetzen.

Dieses Projekt war im Vernehmlassungsverfahren unumstritten. Entsprechend war gegen den Gemeinderatsbeschluss das Referendum nicht ergriffen worden.

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