Bütschwil-Ganterschwil bietet elektronische Steuererklärung
Wie die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil berichtet, können die Einwohner eine höhere oder tiefere Steuerrechnung diese über das Internet anpassen lassen.
Alle steuerpflichtigen Personen in der Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil wurden mit den Steuerformularen für 2023 sowie den provisorischen Steuerrechnungen der Kantons- und Gemeindesteuern 2024 und der direkten Bundessteuern 2023 bedient.
Die vorläufige Steuerrechnung der Kantons- und Gemeindesteuer 2024 basiert auf den letztbekannten definitiven Einkommens- und Vermögensfaktoren.
Einwohner, die für das Jahr 2024 aufgrund von Einkommens- oder Vermögensveränderungen eine höhere oder tiefere Steuerrechnung erwarten, können diese via «E-Konto/E-Faktoren» über das Internet anpassen lassen.
Zugang zu persönlichem E-Konto
Änderungen der Steuerfaktoren können aber auch direkt dem Steueramt mitgeteilt werden.
So können sie die Belastung von Ausgleichszinsen aufgrund einer im Nachhinein höheren Schlussrechnung vermeiden.
Damit Einwohner eine Übersicht über ihre Zahlungen haben, Einzahlungsscheine bestellen oder andere Mutationen selbstständig vornehmen können, müssen sie ihren Zugang für ihr persönliches «E-Konto» anmelden.
Einwohner können die Steuererklärung inklusive aller notwendigen Beilagen vollständig digital mit dem Steuerdeklarationsprogramm E-Taxes einreichen.
Papierlose Einreichung der Steuererklärung
Der Ausdruck von Formularen und die Unterzeichnung einer Quittung ist bei einer vollständig digitalen Einreichung nicht notwendig.
E-Filing ermöglicht die vollständig papierlose Einreichung der Steuererklärung.
Die notwendigen Beilagen können Einwohner im Steuerdeklarationsprogramm direkt oder über das Handy mit der App «oBeam» hochladen und zusammen mit den Deklarationsdaten sicher digital übermitteln.