Bütschwil-Ganterschwil: Vereinbarung über Führung des Grundbuchamtes
Wie die Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil meldet, tritt die Vereinbarung über gemeinsame Führung des Grundbuch- und Landwirtschaftsamtes per 2024 in Kraft.
Die Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuch- und Landwirtschaftsamtes zwischen den Gemeinden Bütschwil-Ganterschwil, Kirchberg und Lütisburg wurde in Bütschwil-Ganterschwil vom 2. Juni 2023 bis 11. Juli 2023 dem fakultativen Referendum unterstellt.
Die Referendumsfrist ist in allen Gemeinden unbenutzt abgelaufen. Die Vereinbarung tritt somit per 1. Januar 2024 in Kraft.
Personal des Grundbuchamtes Bütschwil-Ganterschwil wird angestellt
Bereits seit dem 1. April 2023 führen die Gemeinden Kirchberg und Lütisburg das Grundbuch- und Landwirtschaftsamt gemeinsam in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung Kirchberg.
Auf den 1. Januar 2024 kommt die Gemeinde Bütschwil-Ganterschwil dazu.
Das Personal des Grundbuchamtes Bütschwil-Ganterschwil wird auf diesen Zeitpunkt von der Gemeinde Kirchberg angestellt.