Die Wasserentnahme in Nesslau wird zum Teil eingeschränkt
Wie die Gemeinde Nesslau mitteilt, hat das Amt für Wasser und Energie den Wasserbezug für den Gemeingebrauch ab 15. Juli 2023 bis auf Weiteres eingeschränkt.
In Flüssen und Seen haben an vielen Orten die Pegelstände saisonale Tiefststände erreicht und in manchen Flüssen und Bächen erreichten die Wassertemperaturen bereits Werte, die für Wasserlebewesen lebensbedrohlich sind.
Darum veranlasst das Amt für Wasser und Energie eine Beschränkung beim Wasserbezug für den Gemeingebrauch aus kleineren Oberflächengewässern ab Samstag, 15. Juli 2023.
Betroffen sind die Regionen St.Gallen-Rorschach, Rheintal, Linthgebiet, Unter- und Obertoggenburg, Neckertal und Fürstenland.
Die Allgemeinverfügung untersagt Wasserentnahmen bis auf Widerruf
In den sieben Regionen wurde die Gefahrenstufe für Trockenheit «erhebliche Gefahr» von zwei auf drei erhöht.
Mit einer Allgemeinverfügung untersagt das Amt für Wasser und Energie in diesen Regionen ab Samstag, 15. Juli 2023, Wasserentnahmen zum Gemeingebrauch aus Oberflächengewässern bis auf Widerruf.
Das bedeutet, dass Wasserentnahmen ohne Bewilligung, wo sonst bis zu 50 Liter pro Minute zulässig sind, sofern für das Gewässer keine negativen Auswirkungen entstehen, verboten sind.
Das Verbot gilt für Fliessgewässer und stehende Gewässer
Kurzzeitige Entnahmen für das Befüllen von Viehtränkestellen sind erlaubt. An der Entnahmestelle darf das Wasser nicht aufgestaut werden.
Das Verbot gilt für alle Fliessgewässer und stehenden Gewässer wie Weiher und Teiche mit den unten aufgeführten Ausnahmen.
In den genannten Regionen darf aus dem Bodensee, dem Zürich-Obersee, dem Alpenrhein, dem Alten Rhein bei Diepoldsau, dem Rheintaler Binnenkanal, dem Linthkanal und der Thur bis Wattwil weiterhin Wasser bezogen werden.